Mietrecht

Mietverträge: Der Streit um Wertsicherungsklauseln eskaliert

MGO
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Die Ankündigung einer Sammelklage wegen unwirksamer Indexklauseln ließ die Wogen hochgehen. Wie realistisch wäre ein Erfolg von Rückzahlungsansprüchen, und worauf kommt es dabei an?

Sind in vielen Mietverträgen die Wertsicherungsklauseln unwirksam? Die Debatte darüber eskaliert immer mehr. Eine Wiener Anwaltskanzlei kündigte in der Vorwoche eine Sammelklage an, scharfe Gegenreaktionen aus der Immobilienwirtschaft folgten prompt.

Worum geht es konkret? Der Oberste Gerichtshof hat, wie berichtet, in zwei Fällen Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt – unter anderem deshalb, weil bei kundenfeindlichster Auslegung bereits in den ersten beiden Monaten eine Entgeltänderung eintreten könnte. Das verstoße bei Verbraucherverträgen gegen § 6 Abs 2 Z. 4 KSchG, entschied der OGH. Vertragsbestimmungen, „nach denen dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung zu erbringende Leistung ein höheres als das ursprünglich bestimmte Entgelt zusteht“, sind demnach unzulässig, sofern der Unternehmer nicht beweist, dass das im Einzelnen so ausgehandelt wurde.

„Laut unserer Schätzung sind Hunderttausende Indexklauseln rechtswidrig“, heißt es dazu in einer Aussendung von Rechtsanwalt Oliver Peschel. Die zu viel bezahlte Miete könne zurückgefordert werden, möglich sei das für die letzten 30 Jahre. Man habe daher eine österreichweite Sammelklage für betroffene Mieterinnen und Mieter gestartet.

Übertriebene Erwartungen?

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