Analyse

Zinsklage hat schlechte Chancen

APA / AFP / Alex Halada
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Der Sozialminister kritisiert die Banken für ihre Niedrigzinspolitik bei Guthaben und lässt eine Klage einreichen. Ökonomen sehen dem Verfahren skeptisch entgegen.

Wien. Der Streit um die Zinsen hat nun auch den Instanzenweg erreicht. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) kündigte medienwirksam an, dass der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) damit beauftragt wurde, eine Klage gegen die Bank Austria einzubringen. Der Vorwurf: Während Zinsen bei Krediten und Überziehungen unverzüglich steigen, bleiben Habenzinsen niedrig. „Hier werden Gewinne auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten gemacht“, sagte Rauch. Er beruft sich in diesem Fall nur auf Girokonten. Bei den Zinsen für Sparkonten haben die Banken die Zinsen bereits angepasst oder eine Änderung angekündigt. Das Ministerium wird die Situation im September 2023 nochmals überprüfen und dann entscheiden, ob rechtliche Maßnahmen auch bei Sparzinsen ergriffen werden.

1 Warum wird von den Konsumentenschützern nur eine Bank geklagt?

Bereits Ende der vergangenen Woche wurde vom VKI eine Verbandsklage gegen die Bank Austria eingebracht. Dabei beruft sich der VKI auf eine Klausel, die einen fixen Zinssatz in Höhe von 0,0 Prozent p.a. für das Girokonto vorschreibt. „Das Urteil ist eine Leitentscheidung“, sagt Joachim Kogelmann, Jurist des VKI, im Gespräch mit der „Presse“. Der VKI erwartet deshalb, dass sich die gesamte Branche danach richtet. Eine erstinstanzliche Entscheidung soll noch heuer gefällt werden, der komplette Instanzenzug wird sich aber über Jahre hinweg ziehen. Schon im Juni wurde die Bank aufgrund dieser Klausel abgemahnt. Das Geldinstitut gab zwar eine umfangreiche Stellungnahme ab, wollte sich aber nicht auf dem außergerichtlichen Weg einigen. Franz Rudorfer, Bundesspartenobmann für Banken und Versicherungen, sagte dazu lediglich: „Sobald die Klage vorliegt, wird sie rechtlich geprüft.“

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