Prozess

Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister: „Das Urteil ist nicht dem Ruf der Straße gefolgt“

„Ich bereue ehrlich und tief“, beteuerte Florian Teichtmeister vor dem Schöffensenat.
„Ich bereue ehrlich und tief“, beteuerte Florian Teichtmeister vor dem Schöffensenat. Lisa Leutner
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Florian Teichtmeister wurde am Wiener Landesgericht für Strafsachen - nicht rechtskräftig - verurteilt. Der frühere Film- und Burgschauspieler hatte 13 Jahre lang „pornografische Darstellungen Minderjähriger“ gehortet und teilweise bearbeitet.

Wien. „Schuldig.“ Klar und kurz bewertete Florian Teichtmeister am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen in Wien sein Tun in den Jahren 2008 bis 2021. Der 43-Jährige sprach langsam und deutlich über seine Pornografie- und Kokainsucht, wegen derer er sich mittlerweile in therapeutischer Behandlung befindet. Dabei schüttelte der einst gefeierte Film- und Burgschauspieler immer wieder den Kopf.

Etwa, als er von den „Grauslichkeiten“ erzählte, die er sich angeschaut und bearbeitet habe. Von den rund 76.000 Dateien auf 22 Speichermedien, die Minderjährige, deren Intim- und Genitalbereich oder gar sexuelle Handlungen an diesen zeigen. Es waren „pädosadistische Texte“, die er zu den Abbildungen hinzugefügt habe, befand Staatsanwältin Julia Kalmar in ihrem Plädoyer. Es waren „Gewaltfantasien“, wie Teichtmeisters Verteidiger Rudolf Mayer bestätigte. Und: „Es ist außer Frage: Er hat eine schwere Persönlichkeitsstörung.“

Alles in allem also ein eindeutiges Bild, wie das Gericht – bestehend aus Richter Stefan Apostol, einer beisitzenden Berufsrichterin und sechs Schöffinnen („Das Los ergab, dass es alles Frauen sind“) – nach knapp vierstündiger Verhandlung befand. Und Teichtmeisters Worten folgte: „schuldig“.

„Massiver Therapiebedarf“

Allerdings: „Das Urteil ist nicht dem Ruf der Straße gefolgt“, betonte Apostol. Vielmehr seien erschwerende und mildernde Umstände ausführlich abgewogen worden. Das Ergebnis: zwei Jahre Freiheitsstrafe bedingt sowie die bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Denn: „Sie haben einen Therapiebedarf, der massiv ist, dem Sie sich aber auch stellen.“

Immerhin befinde sich der Angeklagte seit rund zwei Jahren in Therapie; in diese Richtung solle es weitergehen. Teichtmeister nahm das Urteil an und kündigte an, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. Staatsanwältin Kalmar äußerte sich indes nicht und hat nun drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Teichtmeister (auf einem Bildschirm) sowie sein Anwalt Rudolf Mayer (l.) vor Verhandlungsbeginn.
Teichtmeister (auf einem Bildschirm) sowie sein Anwalt Rudolf Mayer (l.) vor Verhandlungsbeginn.APA / Roland Schlager

Zuvor hatte Teichtmeister ein ausführliches Geständnis abgelegt: „Es ist für mich sehr erschreckend, aus dieser Distanz – und das erste Mal nicht unter Suchtgift oder in Therapie befindlich – zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe.“ Er wolle sich bei allen, die er verletzt habe und die sich durch sein Agieren verletzt fühlten, entschuldigen – allen voran bei seinen Familienmitgliedern, deren Namen neben seinem „auf dem Galgen stehen“, sagte er und spielte auf jenen Galgen an, der von Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude aufgebaut worden war. Und das, obwohl sie nichts anderes getan hätten, als in dieser schweren Zeit für ihn da zu sein.

Es habe „hellere und dunklere“ Phasen durchlebt, schilderte Teichtmeister. Anvertraut habe er sich aber auch in den lichteren Zeiten niemandem. Immerhin: Er habe gewusst, dass er mit seinem Verhalten seine Karriere gefährde, räumte der Wiener ein, der durch seine Rollen in den Fernsehserien „Kommissar Rex“, „Die Chefin“ oder „Die Toten von Salzburg“ zum Publikumsliebling avanciert war und zuletzt für Marie Kreutzers Parabel „Corsage“ über Kaiserin Sisi und Ruth Maders Thriller „Serviam“ vor der Kamera gestanden ist.

»Ich wollte erwischt werden. Es war eine Erleichterung.«

Florian Teichtmeister,

Ex-Schauspieler und Angeklagter

Außerdem habe es anfangs ja auch noch ein „zu jung“ für ihn gegeben, sagte Teichtmeister. Irgendwann dann nicht mehr. „Das Alter wurde immer jünger.“ Und die Dateien mehr: Während der Coronapandemie wuchs seine Sammlung binnen eines Jahres gar um 40.000 Dateien an, wie Datenforensiker Karsten Theiner sodann ausführte. Mehrheitlich habe es sich dabei um Bilder von Mädchen gehandelt, sogenannten Lolitas – etwa Zwölfjährige in knapper Kleidung, auf erotisch getrimmt. Vereinzelt habe sich der Angeklagte aber auch Buben angesehen. Großteils seien die Betrachteten null bis 14 Jahre alt gewesen: „Grob zwei Drittel waren Unmündige, etwa ein Drittel mündige Minderjährige.“ Als Letztere gelten Jugendliche zwischen ihrem 14. und 18. Geburtstag.

„Ich war nie nüchtern“

„Ich weiß heute, dass ich früher hätte Hilfe suchen sollen“, zeigte sich Teichtmeister im Großen Schwurgerichtssaal vor großem Publikum (neben zahlreichen Journalisten waren etliche Schaulustige gekommen) reumütig. „Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Anbieter gibt. Heute weiß ich, dass die Kinder unfassbares Leid erfahren.“ Zu Zeiten seines „absoluten Kontrollverlusts“ sei das anders gewesen: Auch deshalb, weil er damals gut drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert habe: „Ich war nie nüchtern.“ Er könne sich deshalb an vieles nicht mehr erinnern.

Um dem Vergessen entgegenzuwirken, verlasen Staatsanwaltschaft und Gericht einige der Texte und Notizen, die Teichtmeister seinerzeit verfasst hat. Zu hören war so etwa, was der studierte Schauspieler zu Abbildungen einer Zehnjährigen schrieb, mit der Oralverkehr getrieben wurde.

Polizei und Demonstranten vor dem Landesgericht.
Polizei und Demonstranten vor dem Landesgericht.APA / Niki Pichler

Auf die Folgefrage, ob sich Teichtmeister selbst als pädophil bezeichnen würde, antwortete er: „Ja.“ Zugleich räumte er ein, nicht der Vorstellung anzuhängen, „dass ich wieder auf die Bühne zurückkehre“. Er hoffe aber, irgendwann wieder beruflich tätig sein zu dürfen: „Ich bin bereit, jegliche Arbeit anzunehmen, ich möchte gern selbst arbeiten und dem Staat nicht auf der Tasche liegen.“

Und Teichtmeister hielt fest: „Ich wollte erwischt werden. Ich würde sagen, ich wollte. Es war eine Erleichterung. Ich wusste, dass es jetzt vorbei ist.“

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