Für den Handelskonzern hatte die August-Razzia länger als nötig gedauert. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Beschwerden zurückgewiesen.
Wo die Wettbewerbshüter anklopften
Das Match Spar gegen BWB geht weiter. Der Spar-Handelskonzern ist beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Salzburg mit seinen Beschwerden gegen Hausdurchsuchungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) abgeblitzt. Der UVS habe diese zur Gänze als unzulässig zurückgewiesen, berichtet der "Standard". Der Handelskonzern wird die Entscheidung nun bei den Höchstgerichten bekämpfen, teilte Spar mit. Bei Spar betont man der Zeitung zufolge, es gehe hier nur um eines von vielen Rechtsmitteln, die ergriffen wurden: Die wirklich gravierenden Vorfälle habe es erst bei der zweiten Durchsuchung im Sommer in Kärnten gegeben, gegen die sich Spar beim UVS Klagenfurt wehrt.
Spar hatte die Ende Jänner begonnene mehrtägige Razzia in der Konzernzentrale als klar rechtswidrig bekämpft, weil sie länger als nötig gedauert habe, die Interessen der Betroffenen nicht größtmöglich gewahrt habe und auch Betriebe einbezogen habe, für die der Durchsuchungsbefehl nicht gegolten habe, heißt es in der Zeitung. ie erste Hausdurchsuchung (ab Ende Jänner) sei zwar überschießend gewesen, doch habe sich die zweite - im August - dann "vollkommen außerhalb des Rechtsrahmens bewegt", erklärte der Handelskonzern. Die BWB wiederum habe angeführt, dass das gesamte Verhalten von Spar darauf angelegt gewesen sei, die Durchsuchung zu behindern und Unterlagen zu versiegeln. Immer wieder habe der Konzern ihre Herausgabe verweigert.
"Die Ermittlungen nehmen weiter ihren Lauf, der Bescheid spricht für sich", kommentierte laut Bericht eine Sprecherin der Kartellbehörde die Zurückweisung der Spar-Beschwerde beim UVS Salzburg. In dem monatelangen Kräftemessen zwischen Spar und BWB hatte der Handelskonzern ja auch Spionagevorwürfe erhoben, der Vorwurf lautete auf Einsatz eines Passwort-Crackers; diese angebliche "Spionagesoftware" soll aber gar nicht funktioniert haben. Außerdem wurde von Spar eine Schadenersatzklage gegen die Republik nach dem Amtshaftungsgesetz eingebracht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat laut Spar bei einer Hausdurchsuchung verbotene Spionage-Software verwendet. Das Oberlandesgericht Wien, das den Befehl zur Razzia ausgestellt hat, weiß nichts davon.
Die Wettbewerbshüter haben sich zu früh gefreut. Nachdem Rewe wegen Preisabsprachen brav Bußgeld gezahlt hat, erweist sich Spar nun als härterer Brocken.