Dass einzelne Universitäten autonom Gebühren einheben, ist nicht verfassungskonform. Das letzte Urteil ist gefallen.
Dass öffentliche Universitäten einfach selbständig Gebühren einheben, ist nicht möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat nun alle Verfahren rund um das Thema abgeschlossen. Heute, Mittwoch, wurde die formelle Aufhebung der einzelnen Uni-Satzungen bekanntgegeben, die die autonomen Gebühren beinhaltet hatten.
Bereits im Sommer hatten die Verfassungsrichter entschieden, dass die Frage der Studienbeiträge durch Gesetz zu regeln ist und nicht unter die Autonomie der Unis fällt. Die Einhebung von Studienbeiträgen ohne gesetzliche Regelung allein aufgrund ihrer Satzungen ist verfassungswidrig.
Gebühren werden nun zurückgezahlt
Was bisher geschah
An die 40 Studentinnen und Studenten haben ihre Zahlungsaufforderung für autonome Studienbeiträge bekämpft. Die Universitäten haben angekündigt, alle einbezahlten autonomen Studienbeiträge zurückzubezahlen.
Einzelne Universitäten wollten zuvor noch die (heutige)
Entscheidung zu den Satzungen abwarten. Die
Rückzahlung kann nun also beginnen.
Die Studiengebühren wurden im Juli 2011 vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die Koalition konnte sich danach nicht rechtzeitig auf ein neues Gesetz einigen. Nach der Veröffentlichung eines Gutachtens von Jus-Dekan Heinz Mayer hoben acht Unis ein Semester lang autonom Gebühren ein. Die Regierung hob dieses Vorgehen rückwirkend in das Gesetz – etwas, das der VfGH als rechtswidrig einstufte.
(Red.)