Gerichtsurteil: Spar muss Konzernbilanz künftig offenlegen

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Im Prozess gegen die Shoppingcity Seiersberg zog Spar den Kürzeren.

Salzburg. Ein weiteres Gerichtsverfahren gegen die streitbare Handelskette Spar wurde am Freitag zuungunsten von Spar entschieden. Das Landesgericht Salzburg entschied, dass Spar gegen die Bilanzierungsvorschriften verstoßen hat. Wie „Die Presse“ exklusiv berichtete, hat die steirische Shoppingcity Seiersberg Spar Anfang 2013 geklagt, da Spar die Bilanzen der Konzernmütter Holdag Beteiligungsges.m.b.H. sowie der Spar Holding AG nicht veröffentlicht habe, sondern nur den Jahresabschluss für die Österreichische Warenhandels AG. Das Gerichtsurteil bezieht sich laut Spar aber nur auf die Holdag.

Der Klage der Shoppingcity Seiersberg gegen Spar war eine Klagsdrohung von Spar vorausgegangen. Die Seiersberg-Geschäftsführer Christian Guzy und Martin Klein hatten sinngemäß behauptet, dass Spar wohl Unangenehmes zu verschleiern habe, wenn der Konzern so ein Geheimnis aus seinen Bilanzen mache. Als Spar ihnen mit Klage wegen Rufschädigung drohte, reichten Guzy und Klein ihrerseits Klage ein. (ag./es)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.01.2014)

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