AMS will Sonderbudget für ukrainische Flüchtlinge

AMS-Vorstand Johannes Kopf
AMS-Vorstand Johannes KopfAPA / Günther Pichlkostner
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Arbeitsmarkt. Vier Bundesländer haben die Anhebung der Zuverdienstgrenze noch nicht umgesetzt. Kärnten begründet das mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt.

Wien. Um Flüchtlinge am heimischen Arbeitsmarkt besser integrieren zu können, wünscht sich AMS-Chef Johannes Kopf ein Sonderbudget in Höhe von 50 bis 100 Mio. Euro. „Das habe ich in den laufenden Budgetverhandlungen für 2024 zwischen Finanz- und Arbeitsministerium deponiert“, so Kopf am Montag im Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“. Deutschkurse allein seien vor allem für Junge nicht ausreichend.

„Dass wir nichts tun, dem würde ich widersprechen“, so Kopf zu dem Vorwurf, das AMS würde zu wenig tun um Flüchtlinge zu unterstützen. „Wir sollten jedoch mehr tun.“ Es fehlten jedoch die finanziellen Mittel, um dem gestiegenen Andrang Herr zu werden. Derzeit würden rund 1.200 Geflüchtete pro Monat neu zum AMS kommen.

Von 37.000 Konventionsflüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten (ohne Ukraine, für diese gilt eine Sonderregelung) seien 14.000 Personen in Schulung, meist in Deutschkursen. Vor allem für die Jugendlichen sei das jedoch nicht genug. „Sie sollten nicht nur von einem Deutschkurs in den nächsten geschickt werden. Sie gehören den ganzen Tag produktiv beschäftigt. Eine Kombination aus Deutschkurs, fachlicher Orientierung und Lernen ist nötig“, so Kopf.

Viele Ukrainer wollen zurück

Aus der Ukraine seien inzwischen rund 18.000 Geflüchtete in Beschäftigung. Kopf wünscht sich mehr. „Wir sind vor allem nicht zufrieden, weil es eine doch große Gruppe gibt, die überhaupt noch nicht am Arbeitsmarkt aufgeschienen ist und auch nicht beim AMS nach Arbeit sucht, weil sie noch stark an ihrer Rückkehr orientiert ist,“ so Kopf am Montag im „Ö1-Morgenjournal“. Das sei zwar verständlich, aber mit Blick auf die Entwicklung des Krieges nicht unbedingt sinnvoll.

Auch dass vier Bundesländer - Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol - die vor rund einem Jahr beschlossene höhere Zuverdienstgrenze für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer noch nicht umgesetzt haben, sei ein Grund, warum viele Personen aus der Ukraine noch nicht beim AMS gemeldet seien. Hier schwinge die Angst mit, bei zu hohem Zuverdienst um das Geld für die Grundversorgung umzufallen. „Wir dürfen hier keine Inaktivitätsfallen im System haben, das gehört endlich umgesetzt“, kritisiert der AMS-Chef.

Während in Niederösterreich das Büro von FPÖ-Landesrat Christoph Luisser keine Auskunft geben kann, warum das Bundesland das nicht umsetzt – das werde man in den nächsten Tagen klären – Begründet die Kärntner SPÖ-Landesrätin Sara Schaar das mit verfassungsrechtlichen Bedenken: „Ich habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass die einseitige Anhebung der Zuverdienstgrenze für eine bestimmte Zielgruppe in der Grundversorgung gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig ist“, so Schaar in einer Stellungnahme. Dazu liege auch eine entsprechende Stellungnahme des Kärntner Verfassungsdienstes vor. „Die Zuverdienstgrenze muss für alle vergleichbaren Zielgruppen gleichermaßen angehoben werden, im gegenständlichen Fall also zumindest für alle mit befristetem Aufenthaltstitel“, so Schaar.
 

Im Oktober des vergangenen Jahres hatte sich der Bund mit den Ländern darauf geeinigt, die Zuverdienst-Möglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro anzuheben.

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