Im Verfassungausschuss fand sich eine breite Mehrheit für eine "Klarstellung".
Mit dieser soll für die nötige Rechtssicherheit gesorgt sein.
Die "authentische Interpretation", ein selten angewandtes Hilfsmittel, half das Tabakgesetz zu reparieren. Nichtrauchern ist der Weg durch Raucherbereiche in Lokalen, etwa auf dem Weg zum WC, zumutbar: Diese von der Regierung angestrebte "Klarstellung" in Form einer "authentischen Interpretation" des Tabakgesetzes hat der Verfassungsausschuss am Dienstagabend abgesegnet. Dagegen stimmten die Grünen und NEOS, die ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie fordern, so die Parlamentskorrespondenz.
Eine "authentische Interpretation" ist nichts anderes als ein Gesetz, mit dem erklärt wird, wie eine bereits bestehende Regelung zu verstehen ist. Ein solcher Schritt steht nicht unbedingt auf der legistischen Tagesordnung in Österreich. Anlass war der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der in zwei Erkenntnissen im Vorjahr festgestellt hatte: Die Trennung der Räumlichkeiten in Raucher- und Nichtraucherbereiche sei nur dann konform mit dem Tabakgesetz, wenn der Nichtraucher beim Besuch eines Kaffeehauses oder einer Gaststätte keinen Raucherraum durchschreiten muss. In der Folge hagelte es Proteste von Gastronomen, die ihre Lokale umgebaut hatten, um das Gesetz zu erfüllen, nun aber - laut VwGH - erst recht dagegen verstießen.
Grüne weiter für allgemeines Rauchverbot
FPÖ, Grüne und NEOS kritisierten, dass auch weiters keine Rechtssicherheit für die Wirte gebe. Die FPÖ stimmte dem Gesetz aber schließlich doch zu, wenn auch mit "Bauchweh". Die NEOS-Mandatarin Angelika Mlinar brachten einen Antrag auf ein allgemeines Rauchverbot in Lokalen ein, der allerdings nur von den Grünen unterstützt wurde. Die fordern nicht nur weiter ein absolutes Rauchverbot, Mandatar Albert Steinhauser hegt auch formale Bedenken, wenn fünf Jahre nach Beschluss des Tabakgesetzes nun eine Erkläruterung beschlossen werde.
SPÖ und ÖVP verteidigten diese Vorgehensweise indes. Zweck sei nicht eine Reparatur des Tabakgesetzes, sondern dessen authentische Interpretation, und eben diese sein nötig für Rechtssicherheit, so SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann. Sein ÖVP-Pendant Wolfgang Gerstl befand, der VwGH habe mit seinen beiden Entscheidungen seine Kompetenz überschritten und als Gesetzgebungsorgan agiert.
(APA)