Er wurde als Volksvertreter bestellt - doch weil er befangen wirkte, musste er gehen.
Wien. Das mit den Schöffen ist so eine Sache: Sie sind rechtliche Laien und sollen an der Rechtsprechung teilnehmen. Viele Auserwählte (ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung wird Jahr für Jahr in sogenannten Schöffenlisten erfasst) verweisen auf berufliche Unabkömmlichkeit oder (auch das kommt vor) erscheinen einfach nicht zur Verhandlung. An sich ist es aber Bürgerpflicht, dem Ruf eines Strafgerichts zu folgen.
Auch der im Strasser-Verfahren tätige Senat ist mit einer Berufsrichterin und zwei Laien (Schöffen) besetzt. Damit im Krankheitsfall nicht der Prozess vertagt oder gar mit neuen Laien wiederholt werden muss, werden oft Ersatzschöffen bestellt, die mit dabei sind und auf Abruf einspringen. Ein solcher Ersatzschöffe wurde am Donnerstag „gefeuert“.
Richterin Helene Gnida machte buchstäblich kurzen Prozess: Der Mann müsse gehen, weil es „Grund zur Annahme“ gebe, er sei „nicht völlig unbefangen“. Offenbar hatte er – Stichwort Vorverurteilung – schon am zweiten Verhandlungstag nach außen hin erkennen lassen, was er von der (Straf-)Sache halte. Laut Gnida habe der Mann dies „eingeräumt“. „Daher musste er den Senat verlassen.“ Der Prozess läuft vorerst plangemäß weiter, da es ja zwei (Haupt-)Schöffen gibt. Nur: Passieren darf jetzt nichts mehr. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2014)