Luxuspension: Limit für 27 Bereiche

PK 'PENSIONSKONTO': HUNDSTORFER
PK 'PENSIONSKONTO': HUNDSTORFERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Regierung hat eine Regelung mit maximal 17.800 Euro Pension fixiert. Sie gilt für rund 9600 Betroffene von der Notenbank über Politiker bis zu den Kammern.

Wien. Jetzt ist der Durchbruch bei der gesetzlichen Begrenzung von Sonderpensionen geschafft. Insgesamt wird das Limit auf Bundesebene nach Informationen der „Presse" für 27 Einrichtungen gelten. Vorbehaltlich der Zustimmung in der Koordinierungsrunde von SPÖ und ÖVP für den Ministerrat am Dienstag reicht diese Liste von den Luxuspensionen bei der Österreichischen Nationalbank, über die Sonderpensionen für Altpolitiker mit Ansprüchen aus der Zeit vor 1997 über Kammern und Sozialversicherungen bis zum ORF.

►Die Obergrenze wird bei 17.800 Euro brutto Pension im Monat eingezogen. Bezieher höherer Pensionen ab 4530 Euro brutto im Monat müssen demnach einen Sonderbeitrag zahlen. Dieser macht nach der Höhe gestaffelt zwischen fünf und maximal 25 Prozent aus.

►Nach wochenlangen intensiven Debatte galt am Montag und nach Nachbesserungen der ursprünglichen Regierungspläne die Zustimmung von drei Oppositionsparteien zu einem entsprechenden Verfassungsgesetz als gesichert. FPÖ, Grüne und Neos seien bereit, diese Beschränkung der Luxuspensionen im Parlament mitzutragen.

►Der Entwurf soll am Dienstag in Begutachtung geschickt werden. Die Beschränkung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) werden nach dem Ministerrat Details vorlegen. Mit einer derartigen Verfassungslösung soll sichergestellt werden, dass der Eingriff in Einzelverträge im Pensionsbereich ermöglicht wird.

►Auslöser für eine derartige gesetzliche Lösung waren die hohen Zusatzpensionen für Mitarbeiter nach dem früheren Sonderpensionsrecht in der Nationalbank. In einem Fall waren dies sogar mehr als 30.000 Euro brutto im Monat. Der nun vereinbarte Gesetzesentwurf sieht jetzt auch eigene Pensionsbeiträge für betroffene Ex-Mitarbeiter der Notenbank vor. In der Nationalbank war zuletzt überdies intern vom Betriebsrat eine Vereinbarung zur Selbst-Beschränkung bei den Pensionen ausverhandelt worden.

►Inhalt der Begrenzung ist auch die Einbeziehung der Bundesländer: Diese werden nun „ermächtigt", die gleichen Regeln zur Begrenzung hoher Sonderpensionen für Einrichtungen im landesnahen Bereich zu übernehmen.

►Bei den (Alt)Politiker ist jene Gruppe betroffen, die im Zuge der Neuregelung der Politikergehälter im Jahr 1997 nicht auf das neue Pensionssystem umgestiegen ist.

►Ein Punkt, der am Montagnachmittag noch nicht endgültig entschieden war, betraf unter anderem die Pensionen von bisherigen Kammermitarbeitern. Ein Entwurf sah vor, dass dabei die Einnahmen aus der Pensionsbegrenzung an die Kammern zurückfließen. Damit würde der Finanzminister im Budget davon nicht profitieren.

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