Von den Änderungen betroffen sind rund 9600 Beschäftigte. Der Gesetzesentwurf geht heute in Begutachtung.
Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen sollen künftig mit 17.800 Euro monatlich begrenzt werden. Das sieht der Entwurf für das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vor, der am Dienstag in Begutachtung geht. Von den Änderungen betroffen sind rund 9600 Beschäftigte. Die größten Kürzungen werden dabei die Beschäftigten der Österreichischen Nationalbank (OeNB) hinnehmen müssen.
Für die OeNB-Bediensteten wird es nicht nur eine Anhebung der Pensionsbeiträge für die Aktiven sowie des Pensionssicherungsbeitrages für die Pensionierten geben, sondern auch eine Anhebung des Pensionsantrittsalters. Beginnend ab 1. Jänner 2015 wird das Pensionsantrittsalter bis 2028 auf das ASVG-Niveau von 65 Jahren angehoben. Derzeit können ältere Beschäftigte, die von 1993 eingetreten sind, nach 35 Dienstjahren mit 55 Jahren mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen. Außerdem wird die Pensionsanpassung künftig entsprechend dem ASVG erfolgen und nicht mehr nach dem Bankenkollektivvertrag. Weiters ist ein Entfall des Sterbequartals vorgesehen.
Für Bundesbeamte und ÖBB-Bedienstete wird die erste Stufe des Pensionssicherungsbeitrages mit fünf Prozent ab der Höchstbeitragsgrundlage nicht gelten. Sie steigen erst ab 150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage mit 10 Prozent Beitrag in die Staffel ein. Das bedeutet, dass etwa ein pensionierter Sektionschef erst ab einem Bezug von 6795 Euro zahlen muss.
Bei den Kammern und beim ORF wird die vorgesehene Staffel in vollem Umfang umgesetzt - mit fünf Prozent Sicherungsbeitrag ab der Höchstbeitragsgrundlage. Das gleiche gilt auch für Unternehmen, die vom Rechnungshof kontrolliert werden. Für pensionierte Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes bleibt der bestehende Pensionssicherungsbeitrag (bis zu 8 Prozent) bestehen, über 150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage setzt die Staffel mit zehn Prozent ein.
Höchstbeitragsgrundlage
Bei den Sozialversicherungsträgern werden die Pensionsbeiträge der Aktiven für Bezugsteile über der Höchstbeitragsgrundlage von 10,55 auf 11,55 Prozent angehoben und für Bezugsteile über der doppelten Höchstbeitragsgrundlage von 10,8 auf 13 Prozent. Die bestehenden Pensionssicherungsbeiträge über 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage werden von 6 auf 9 Prozent erhöht. Für niedrige Pensionen kann es auch zu einer geringfügigen Absenkung des Beitrages kommen.
Stärker als bisher in die Ziehung genommen werden auch sehr hohe Altpolitikerpensionen. Für Pensionsteile über der doppelten Höchstbeitragsgrundlage müssen sie künftig einen Pensionssicherungsbeitrag von 20 Prozent und für Pensionsteile über der dreifachen Höchstbeitragsgrundlage einen Beitrag von 25 Prozent zahlen.
Sonderpensionen
Erfasst von der Neuregelung sind insgesamt 27 Institutionen - von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherungen bis zum ORF. Konkret betroffen sind davon rund 9600 Bedienstete, sie sollen insgesamt rund zehn Millionen Euro zahlen. Die Einnahmen fließen zwar zunächst den einzelnen Rechtsträgern zu, das Geld kommt aber indirekt trotzdem dem Bund zugute, etwa über die Dividende von öffentlichen Unternehmen. Den Ländern wird die Einführung von Pensionsbeiträgen für Aktive und von Pensionssicherungsbeiträgen für Pensionisten durch einfache Landesgesetze ermöglicht. In der Regierung geht man davon aus, dass die Länder diese Regelungen nicht zuletzt aufgrund des politischen und öffentlichen Drucks auch übernehmen werden.
Die Begutachtung soll sechs Wochen laufen, ein Beschluss ist noch vor dem Sommer geplant. In Kraft treten sollen die Neuregelungen mit 1. Jänner 2015. In die Erstellung des Entwurfes wurden die Oppositionsparteien eingebunden.
(APA)