Telefonieren am Steuer sollte auf ein Minimum reduziert werden.
Wer betrunken am Steuer erwischt wird, muss je nach Grad der Alkoholisierung mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einem Führerscheinentzug rechnen. Während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren gilt hingegen eher als Kavaliersdelikt und wird mit einem vergleichsweise geringen Bußgeld geahndet. Gänzlich erlaubt ist das Telefonieren über eine Freisprechanlage.
Dabei beweisen Studien, dass die Ablenkung großteils über den Inhalt des Gesprächs erfolgt. Die motorische Behinderung durch das Halten des Handys kommt im Vergleich bloß erschwerend hinzu. Wer eine komplexe oder emotionale Unterhaltung führt, hat eine ähnlich verringerte Reaktionsfähigkeit wie mit einem Alkoholgehalt von einem Promille im Blut. Ein lockeres Gespräch hat immer noch die Wirkung von 0,4 Promille.
Natürlich kann die Lösung des Problems nicht sein, das Telefonieren im Auto komplett zu verbieten. So gesehen müsste man auch den Einfluss vom Radiohören oder von Gesprächen mit dem Beifahrer auf die Fahrtüchtigkeit untersuchen. Und was sollte ein Polizist den Fahrer fragen, wenn er für das Telefonieren mit einer Freisprechanlage eine Strafe verhängen will? „Worum ging's in dem gerade geführten Telefonat?“ „Wie sehr hat Sie die Unterhaltung aufgeregt?“ Irgendwie muss er ja herausfinden, welches Gesprächsthema welchem Alkoholgehalt entspricht.
Lächerlich? Ganz recht. Aber was ist die Lösung? Wieder einmal das Nächstliegende: Eigenverantwortung. Also der – freiwillige, weitgehende – Verzicht auf das Telefonieren am Steuer. Mit oder ohne Freisprechanlage.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2014)