Eine anonyme Rezension nannte eine Medizinerin grundlos „menschlich miserabel“. Google gab Nutzer nicht bekannt und muss die Frau jetzt selbst entschädigen, urteilt das OLG Wien.
„Leider muss ich einen Stern geben, keiner ging nicht.“ So leitete ein gewisser „Peter 2016“ seine Bewertung der Wiener Neustädter Kinderärztin Monika Peter in deren Unternehmensprofil auf Google ein. Was folgte, war eine üble Kritik an der Medizinerin; doch diese konterte mit rechtlichen Mitteln.