Ministerrat

Holocaust-Opfer erhalten 5000 Euro

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach dem Ministerrat.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach dem Ministerrat.APA / Roland Schlager
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Menschen mit Bedürftigkeit können weitere Zahlungen beantragen, die Regierung hat den Hilfsfonds für 2024 verdoppelt.

Überlebende des Holocaust erhalten in diesem Jahr noch eine einmalige „Gestenzahlung“ von rund 5000 Euro. Das hat die türkis-grüne Regierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Weitere Zahlungen können Menschen mit Bedürftigkeit beantragen, wofür der dafür eingerichtete Hilfsfonds für 2024 von 1,5 Mio. Euro auf drei Millionen Euro verdoppelt wurde. Den parlamentarischen Weg beschreiten die Reform des österreichisch-jüdischen Kulturerbegesetzes sowie des Ehrenzeichengesetzes.

Anfang September hatte der israelische Staatspräsident Yitzhak (Isaac) Herzog Österreich besucht. Dabei seien neben bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch die Verhandlungen mit der Jewish Claims Conference, die Entschädigungsansprüche gegenüber Holocaust-Opfern vertritt, Thema gewesen, berichtete Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nach der Regierungssitzung. „Wir sind uns auch unserer finanziellen Verantwortung sehr bewusst“, so der Minister.

Neben der Gestenzahlung von knapp über 5000 Euro, die noch heuer automatisch an alle Holocaust-Überlebenden ausgezahlt werden soll, werden derzeit bis zu 350 im Ausland lebende Menschen aus dem Hilfsfonds bedacht. Zwischen 4000 und 6000 Euro hätten Berechtigte im vergangenen Jahr für Behelfsmittel daraus erhalten. Diese Unterstützung sei essenziell, betonte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

„Kampf gegen Antisemitismus darf kein Lippenbekenntnis bleiben“

Der Entwurf zur Reform des Kulturerbegesetzes werde zudem nach der Begutachtungsphase nun dem Parlament übermittelt, berichtete Edtstadler. Die finanziellen Mittel werden dabei von vier auf sieben Mio. Euro erhöht. Die Ministerin hofft dabei auf breite Zustimmung im Parlament, denn „der Kampf gegen Antisemitismus darf kein Lippenbekenntnis bleiben“. Auch Rauch bekannte sich zu diesem Regierungsstandpunkt, werde Antisemitismus selbst in der Politik wieder salonfähig.

Ein „mindestens so großer Meilenstein“ ist für Edtstadler die Reform des Ehrenzeichengesetzes, auch hier geht eine Regierungsvorlage ans Parlament. Dieses soll künftig auch die Aberkennung vorsehen. „Wer ein Ehrenzeichen trägt, der soll auch tatsächlich Vorbild sein“, meinte die Verfassungsministerin dazu. Eine Aberkennung ist etwa vorgesehen, wenn man gegen Grundwerte der Republik verstößt oder Menschen als Nazis „agiert“ haben. Auch Sexualstraftätern soll die Aberkennung drohen.

Oskar Deutsch, eben erst als Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft Österreich (IRG) wiedergewählt, begrüßte sämtliche Maßnahmen. Die finanzielle Hilfe für Shoah-Überlebende sei „ein weiterer wichtiger Kilometer auf dem Weg der Aufrichtigkeit Österreichs im Umgang mit seiner historischen Verantwortung“. Zum Ehrenzeichengesetz meinte Deutsch: „Antisemiten sind keine Ehrenträger - und das wird durch die Reform auch gesetzlich verankert.“ (APA)

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