Brüssel-Briefing

Spaniens Geschenk für Viktor Orbán

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dimago images/Agencia EFE
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Spanien hat sich mit seiner Forderung nach dem Status als Amtssprache für Katalanisch, Baskisch und Galicisch eine Abfuhr geholt. Doch mit dem Vorstoß, als Ratsvorsitzland ein innenpolitisches Anliegen auf EU-Ebene voranzutreiben, hat es einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.

Das war zu erwarten: Katalanisch, Baskisch und Galicisch werden nicht die EU-Amtssprachen Nummer 25, 26 und 27. Spaniens Regierung hatte beim Rat Allgemeine Angelegenheiten (vulgo „Europaministerrat“) am Montag in Brüssel auf die Abstimmung über einer entsprechende Novellierung der Verordnung Nr. 1/58 zur Regelung der Sprachenfrage gedrängt. Dafür gab es natürlich keine Mehrheit, und daran änderte auch die Zusage Madrids nicht, für sämtliche Kosten und Aufwendungen aufzukommen, die aus der Verdolmetschung und Übersetzung in die und aus den drei spanischen Landessprachen erwüchsen. Eine Ratsarbeitsgruppe soll sich nun mit dieser Frage befassen, was im Klartext bedeutet, dass das Thema bürokratisch begraben wird (erinnern Sie sich noch an die großspurige Ankündigung des ehemaligen Kommissionspräsidenten, Jean-Claude Juncker, im Handumdrehen die Sommerzeit abzuschaffen? Die liegt seit mehr als vier Jahren ebenfalls in einer solchen Arbeitsgruppe von Beamten der 27 Mitgliedstaaten im künstlichen Koma).

Ein unehrlicher Makler

Es ist natürlich glasklar, worum es hier ging: Pedro Sánchez, der amtsführende spanische Ministerpräsident, benötigt die Unterstützung der katalanischen, baskischen und galicischen Nationalisten, um erneut eine Regierungskoalition zu bilden. Die Sprachenfrage ist eine ihrer zentralen Forderungen. Dieser Tage waren erstmals bei einer Sitzung im Parlament in Madrid auch diese drei Sprachen für die Abgeordneten erlaubt (sehr zum Unmut der Mandatare der rechtsextremen Partei Vox, deren Fraktion im Protest den Plenarsaal verließ, als das erste Wort auf Galicisch gesprochen wurde). Offen ist, ob die spanische Regierung ernsthaft gehofft hatte, dieses Ansinnen auf die Aufnahme der drei Sprachen in den Reigen der EU-Amtssprachen zum Erfolg zu bringen, oder ob sie hoffte, mit der Zurschaustellung ihres Bemühens schon ihre Pflicht getan zu haben.

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