Leitartikel

Es ist was faul im Rechtsstaate Österreich

Von der ordentlichen Gerichtsbarkeit wäre für die Verwaltungsgerichtsbarkeit noch zu lernen: Justitia im Justizpalast in Wien

Foto: Clemens Fabry
Von der ordentlichen Gerichtsbarkeit wäre für die Verwaltungsgerichtsbarkeit noch zu lernen: Justitia im Justizpalast in Wien Foto: Clemens FabryClemens Fabry
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Das politische Gezerre um die Besetzung der Spitzen von Bundesverwaltungsgericht und Bundeswettbewerbsbehörde offenbart ein Defizit im System.

Es ist ein unwürdiges Theater, das die Koalition um die Besetzung wichtiger Posten aufführt: Die Spitze des größten Gerichts Österreichs, des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), ist seit 1. Dezember 2022 vakant, jene der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein geschlagenes Jahr länger. Beide Male springen einstweilen die Vizes ein, Michael Sachs im Gericht und Natalie Harsdorf-Borsch in der Behörde. Wobei Sachs gern deren Generaldirektor würde, von den Grünen aber ebenso abgelehnt wie Sabine Matejka von den Türkisen als neue BVwG-Präsidentin.

Sabine Matejka, Vorsteherin des Bezirksgerichts Floridsdorf und bis vor Kurzem Präsidentin der Richtervereinigung, galt als sichere nächste Präsidentin des BVwG. Eine Kommission, in der auch Spitzenvertreter der Höchstgerichte gesessen waren, hatte sie schon zu Jahresbeginn der Regierung an erster Stelle zur Besetzung vorgeschlagen. Dass bis heute keine Entscheidung gefallen ist, zeugt nicht bloß von der bescheidenen Entschlusskraft der Koalition, sondern auch von flagranter Geringschätzung eines wichtigen Teils der Gerichtsbarkeit.

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