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ORF: Freundeskreise und Regierungseinfluss vor Höchstgericht

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter und Vizepräsidentin Verena Madner bei der öffentlichen Verhandlung zum ORF-Gesetz am Dienstag.
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter und Vizepräsidentin Verena Madner bei der öffentlichen Verhandlung zum ORF-Gesetz am Dienstag.APA / Helmut Fohringer
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Der Verfassungsgerichtshof verhandelte am Dienstag über die Unabhängigkeit des ORF. Das Gesetz wird wohl nicht so bleiben, wie es ist.

Schon die Fragen der Höchstrichter bei der Verhandlung am Dienstag lassen darauf schließen, dass das Verfassungsgericht wohl Teile des ORF-Gesetzes aufheben wird. So fragte etwa Richter Michael Holoubek, ob es auch zulässig wäre, aus dem ORF-Stiftungsrat ein Expertengremium zu machen., das ausschließlich aufgrund fachlicher und persönlicher Eignung beschickt wird. Sprich: Nicht über parteipolitische Naheverhältnisse, wie es derzeit der Fall ist. Das Land Burgenland hatte das Verfahren angestoßen, da es der Ansicht ist, dass die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der ORF-Gremien nicht gegeben ist, weil Bundes- und Landesregierungen maßgeblichen Einfluss auf Stiftungsrat und Publikumsrat haben.

Florian Philapitsch vom burgenländischen Verfassungsdienst argumentierte auch, dass die offenen Abstimmungen im Stiftungsrat „klar im Widerspruch zur Unabhängigkeit“ der Stifungsräte stehen. Nur geheime Abstimmungen (etwa bei der Wahl des ORF-Generaldirektors) garantieren die freie Entscheidung jedes einzelnen Stiftungsrates. Aber wie, fragte Holoubek, lasse sich so eine geheime Wahl damit in Einklang bringen, dass Stiftungsräte für ihre Entscheidungen im ORF persönlich haftbar sind? Würden sie geheim abstimmen, wäre die Haftungsfrage wohl schwer zu klären. Philapitsch räumte ein, dass dieser Punkt „problematisch“ ist.

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