Naarn

Joggerin getötet: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Hundehalterin

Eine Joggerin ist am Montag in Naarn (Bezirk Perg) von einem American Staffordshire angefallen und so schwer verletzt worden, dass sie noch an Ort und Stelle gestorben ist.
Eine Joggerin ist am Montag in Naarn (Bezirk Perg) von einem American Staffordshire angefallen und so schwer verletzt worden, dass sie noch an Ort und Stelle gestorben ist.APA / Fotokerschi.at/taras Panchuk
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Die Besitzerinnen des Hundes, der eine Frau tötete, züchten American Staffordshire Terrier. Die übrigen Tiere müssen ab sofort Maulkorb tragen. Das Hundehaltegesetz in Oberösterreich wird evaluiert.

Am Montag wurde eine Joggerin in Naarn in Oberösterreich von einem American Staffordshire Terrier tot gebissen. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen die Hundehalterin. Die 37-Jährige konnte allerdings weiterhin noch nicht zum Vorfall befragt werden. Medienberichten zufolge musste sie wegen der traumatischen Erlebnisse auf die psychiatrische Abteilung verlegt werden.

Derzeit haben die Erhebungen der Polizei zum Tathergang folgendes ergeben: Die 37-Jährige war Montag gegen 9.15 Uhr mit dem Hund an der Leine auf einem Güterweg unterwegs. Zur selben Zeit joggte die 60-Jährige vorbei. Plötzlich griff der American Staffordshire die Frau an, die Hundebesitzerin konnte das Tier nicht mehr bändigen. Das Opfer erlitt „multiple Bissverletzungen“, so die Polizei. Der herbeigerufene Notarzt stellte nur noch den Tod fest. Da die Verstorbene weder ein Handy noch Dokumente bei sich hatte, konnte die Identität erst im Laufe des Montags zweifelsfrei geklärt werden.

Hund eingeschläfert

Die Tierhalterin erlitt bei ihren Rettungsversuchen Verletzungen und kam ins Krankenhaus. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Perg sowie der Amtstierarzt wurden über den tödlichen Vorfall informiert und der betreffende Hund wurde wegen Gefahr im Verzug in Absprache mit drei Tierärzten eingeschläfert. Laut Polizei dürfte die Hundehalterin den American Staffordshire an der Leine geführt haben, das Tier trug aber wohl keinen Maulkorb. Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Obduktion der verstorbenen Frau angeordnet.

Die Hundebesitzerin züchtete mit ihrer Lebensgefährtin American Staffordshire, derzeit haben sie fünf erwachsene Tiere und einen Wurf Junge. Beschwerden von Anrainern habe es bei ihm keine gegeben, meinte Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP). Auch behördlich liege nichts vor. Die Tiere seien ordnungsgemäß gemeldet. Vor wenigen Jahren waren die Frauen in das Haus mit Garten gezogen, sie haben auch ein Kleinkind. Mehr könne er zu der Jungfamilie nicht sagen, da sie eher zurückgezogen lebe.

Maulkorbpflicht für die übrigen Hunde

Am Dienstag hat die Gemeinde Naarn - zuständig für Hundehaltung - eine Maulkorbpflicht für die noch verbliebenen Hunde erlassen, die Tiere müssen den Beißschutz auch im Garten tragen. Außerdem müsse auch der Gartenzaun verstärkt werden. Weiters sei es wichtig, dass auch die Sicherheit des im Hause lebenden Kleinkindes gewährleistet werden kann.

Hundhaltegesetz in Oberösterreich wird evaluiert

In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von bestimmten Hunderassen. Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, muss lediglich vorher einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. In jenen Bundesländern, in denen das Gesetz sogenannte Listenhunde definiert, steht der American Staffordshire Terrier auf jener Liste. Dies bedeutet, für die Haltung dieser Rassen gelten eigene Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Der Fachbereich Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat für Oberösterreich strenge Regeln, wie es sie „in Wien oder auch in Niederösterreich und Vorarlberg gibt“, eingefordert. Heuer seien in Oberösterreich bereits zahlreiche Menschen von Hunden gebissen worden, darunter auch kleine Kinder. Konkret werden in der Presseaussendung sieben Vorfälle mit schweren Verletzungen aufgelistet. Der Verzicht von strengen Reglen für sogenannte Listenhunde im Zuge der Änderung des Hundehaltegesetzes vor zwei Jahren in Oberösterreich sei eine „fatale Fehleinschätzung“, die laut KFV korrigiert werden müsse.

In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung bestimmter Rassen. In anderen Bundesländern sind American Staffordshire Terrier sogenannte Listenhunde. Das Land will das Gesetz nun evaluieren.
In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung bestimmter Rassen. In anderen Bundesländern sind American Staffordshire Terrier sogenannte Listenhunde. Das Land will das Gesetz nun evaluieren.IMAGO/imageBROKER/alimdi / Arterra

Als Vorbild wird Wien genannt, wo jene Listenhunde im öffentlichen Raum nicht nur an die Leine müssen, sondern auch ein Beißkorb tragen müssen. Zudem müssen die Besitzer einen Hundeführschein ablegen und diesen bereits nach zwei Jahren auffrischen. Ferner gilt für Halter von Listenhunden ein Alkohollimit von 0,5 Promille.

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) teilte mit, bereits „eine Evaluierung des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes in Auftrag“ gegeben zu haben. „Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen mit Fachleuten Gesetz und Vollzug kritisch durchleuchten“, so der Landesrat.

Politiker „erschüttert“

Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) merkte an, dass Vorschläge für ein strengeres Hundehaltegesetz „stets sehr emotionale Debatten ausgelöst“ hätten, „die zusätzlich noch von uneinheitlichen Expertenmeinungen begleitet waren“. Für ihn sei daher klar: „Die Menschen brauchen mehr Schutz vor Hundeattacken, das muss über allem stehen.“

FPÖ und Grüne zeigten sich ebenso wie Lindner und Stelzer „erschüttert“. Die FPÖ appellierte „unabhängig der Emotion“ mit Experten über Regelungen zu diskutieren, damit Verbesserungen „sowohl zum Wohle des Menschen als auch der Hunde“ getroffen werden„, meinte Klubobmann Herwig Mahr. Die Grünen begrüßten die angekündigte Evaluierung, denn “Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität„, so Klubobmann Severin Mayr.

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