Oberösterreich

Nach tödlicher Attacke: Besitzerinnen geben alle Hunde ab

Die beiden Besitzerinnen des Hundes, der eine 60-Jährige getötet hat, züchten American Staffordshire Terrier.
Die beiden Besitzerinnen des Hundes, der eine 60-Jährige getötet hat, züchten American Staffordshire Terrier. IMAGO/imageBROKER/alimdi / Arterra
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Ein American Staffordshire Terrier hat am Montag eine Joggerin totgebissen. Seine Besitzerinnen züchten diese Rasse. Sie haben entschieden, alle abzugeben. Die Debatte um ein strengeres Hundehaltegesetz geht weiter.

Am Montag hat ein Hund im oberösterreichischen Naarn eine 60-jährige Joggerin getötet. Der American Staffordshire Terrier wurde inzwischen eingeschläfert. Wie sich später herausstellte, züchten die Besitzerinnen diese Rasse. Die beiden Frauen gaben nun aber auch die restlichen vier Hunde sowie die sieben Welpen ab.

Der Bürgermeister der Gemeinde, Martin Gaisberger (ÖVP), sagte, dass die Tiere am Dienstagabend abgeholt worden seien. Die Partnerin der Besitzerin, die mit dem Tier unterwegs war und selber verletzt wurde, hat nach längeren Gesprächen freiwillig zugestimmt, die Hunde wegzugeben. Es war deshalb keine behördliche Abnahme. Wohin die Tiere gebracht wurden, wollte die Bezirkshauptmannschaft nicht sagen.

Bei der Gemeinde zeigte man sich erleichtert, dass nun die gesamte Zucht (vorerst) auf dem Anwesen aufgegeben wurde. Dies sei ein wichtiger Beitrag, um den Nachbarn das Gefühl der Sicherheit vermitteln zu können. Dies gelte auch für des Kleinkind, das bei dem Paar lebe.

Debatte über strengeres Gesetz

Ein Rüde hatte am Montagvormittag eine entgegenkommende Joggerin attackiert. Die 37-jährige Besitzerin hatte noch versucht, das Tier festzuhalten und wurde dabei selbst verletzt. Die 60-Jährige starb noch an Ort und Stelle. Der Notarzt konnte nur mehr ihren Tod feststellen. Die Polizei ermittelt gegen die Besitzerin wegen fahrlässiger Tötung.

Der Fall hat ein Debatte über strengere Hundehalteregeln in Oberösterreich ausgelöst. In dem Bundesland gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von bestimmten Hunderassen. Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) hat jedoch mitgeteilt, dass am Donnerstag erstmals die von ihm einberufene Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes tagt. Schon vor dem Treffen betonte er, externe Expertenmeinungen einzuholen, „damit es zu keinen Schnellschüssen kommt“. Ihm gehe um die „fachliche Einschätzung“ zu möglichen Verschärfungen beim Thema Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie die Ausweitung der Ausbildungserfordernisse vor Anschaffung eines Hundes.

Derzeit müssen alle künftigen Hundebesitzer in Oberösterreich einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. Weiters gelte es zu prüfen, ob und wie eine Ausweitung von Regelungen „nach Kriterien wie beispielsweise der Beißkraft, Körpergewicht oder Körpergröße umsetzbar sind“, umriss Lindner den Fragenkatalog für die Arbeitsgruppe.

Bundesweite Regelung 2018 gescheitert

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies am Rande eines Pressegesprächs am Mittwoch in Wien darauf, dass das Sozialministerium bereits 2018 nach einem tödlichen Hundebiss in Wien versucht hatte, eine österreichweit einheitliche Regelung zu finden. Das sei nicht gelungen. Für Tierschutz ist Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch zuständig. „Es wäre schon notwendig, dass es eine einheitliche Regelung gibt“, sagte Zadic.

Das Ministerium von Rauch informierte, dass der Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben, grundsätzlich in den Sicherheitsgesetzen der Länder geregelt sei. Die Frage der sicheren Verwahrung von Hunden sei somit Thema von sicherheitspolizeilichen Bestimmungen. Eine Vereinheitlichung wäre „durchaus wünschenswert“, da es auch eine Erleichterung für die Tierhalter bedeuten würde, hieß es weiter. Aber, so hieß es auch aus dem Ministeriumsbüro, entsprechende Versuche nach besagtem Vorfall 2018 über eine 15a-Vereinbarung einer einheitlichen Regelung zu erzielen, seinen „am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert. Nach dem jüngsten tödlichen Angriff prüft man aber mögliche Maßnahmen, „etwa die Ausweitung von Sachkundenachweisen, um derartige Vorfälle zukünftig vermeiden zu können“.

Rauch gegen Listenhundegesetz

Nicht zielführend erscheint dem Ministerium, das Modell der Listenhundegesetzgebung zu sein, „da die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Beißstatistiken belegt wird“. Die Listen seien „zu einem guten Teil beliebig“ und ihre Effektivität erscheine fraglich, weil es keine Hinweise gebe, wonach sich in Bundesländern - weder in deutschen noch in österreichischen - mit Listenhundegesetzgebung signifikant weniger Vorfälle ereignen als in jenen ohne Rasselisten.

Die ÖVP Oberösterreich spricht hingegen sehr wohl von „Kampfhunden“. Klubobmann Christian Dörfel hält für „dringend notwendig, die Regeln für den Umgang mit sogenannten Kampfhunden zu überdenken und die erforderlichen Änderungen schnellstmöglich vorzunehmen. Dazu zählt neben Beißkorbpflicht er auch „die Verschärfung der Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer“. Einen entsprechenden Antrag der ÖVP kündigte er für den Landtag am Donnerstag an. (APA/Red.)

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