Fall Künsberg Sarre

Adelsnamen: Ab 15 Jahren „von“ immer „von“

Innenressort gibt Linie nach Künsberg-Sarre-Urteil vor.

Die Behörden mussten reagieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Österreich verurteilt, weil es das Recht auf Privat- und Familienleben von Mitgliedern der Familie Künsberg Sarre verletzt hatte, indem es ihnen den Namensteil „von“ gestrichen hatte. Das Innenministerium hat nun in einem Rundschreiben an die Lan­des­re­gie­run­gen und Magistrate fest­ge­hal­ten, wie ab sofort mit dem „von“ in Namen umzugehen ist.

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