Innenressort gibt Linie nach Künsberg-Sarre-Urteil vor.
Die Behörden mussten reagieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Österreich verurteilt, weil es das Recht auf Privat- und Familienleben von Mitgliedern der Familie Künsberg Sarre verletzt hatte, indem es ihnen den Namensteil „von“ gestrichen hatte. Das Innenministerium hat nun in einem Rundschreiben an die Landesregierungen und Magistrate festgehalten, wie ab sofort mit dem „von“ in Namen umzugehen ist.