Der Falschaussage-Prozess ist ein Indikator für die Glaubwürdigkeit des Ex-Kanzlers. Aber auch die WKStA muss einen Qualitätsnachweis liefern.
Ein früherer Bundeskanzler vor dem Richter. Wiens Straflandesgericht als Bühne, deren Publikumsränge seit Tagen „ausgebucht“ sind. Der Vorwurf, Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, mag angesichts des riesigen Interesses – und auch im Hinblick auf eine in weiterer Folge drohende Betrugs- oder Untreue-Anklage in der Inseraten-Affäre – bescheiden wirken. Doch dieser Eindruck ist verfehlt. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt.
Sowohl die Justiz als auch die parlamentarischen U-Ausschüsse funktionieren nur, wenn die Zeugen bzw. Auskunftspersonen wahr aussagen. Dabei hilft der Gesetzgeber nach. Eben mit dem Tatbestand „Falsche Beweisaussage“ (Sanktion: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, meist kommen Verurteilte mit einer Bewährungsstrafe davon).