Die türkische Mutter sei als Mindestsicherungsbezieherin laut EU-Recht eine Arbeitnehmerin. Daher hätten die Kinder ein Recht auf Unterhaltsvorschuss, sagt der Oberste Gerichtshof.
Ein Recht auf Unterhaltsvorschuss hätten Staatsbürger Österreichs, jene der EU-/EWR-Länder und Staatenlose. So steht es auf der staatlichen Seite „oesterreich.gv.at“. Doch ein aktuelles Urteil zeigt, dass der Kreis der Bezieher weiter zu ziehen ist. Der Bund war zwar noch vor den Obersten Gerichtshof (OGH) gezogen, dieser entschied nun aber, dass die türkischen Kinder einer Mindestsicherungsbezieherin auch das Recht auf einen Unterhaltsvorschuss haben.