Eine falsch angeschlossene Armatur setzte ein Mietshaus unter Wasser. Der OGH verhindert erstmals, dass die Gebäudeversicherung Regress nimmt.
Ein Niederdruck-Wasserspeicher unterm Waschtisch, eine Hochdruckarmatur darauf: Das passt nicht zusammen. Denn der Überdruck muss hinaus, wenn der Boiler aufheizt. Und er entwich auch wirklich – in einer Wohnung in einem Miethaus in Oberösterreich, in der eine Installation wider diese physikalische Gesetzmäßigkeit und handwerkliche Grundeinsicht vorgenommen worden war.
3000 Liter Wasser ergossen sich aus dem geplatzten Speicher und richteten in mehreren Wohnungen 336.535 Euro Schaden an. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun erstmals seine Judikatur verlassen, wonach der Mieter zahlen muss.