Völkerrechtler Obwexer und Griller lotsen in einem Gutachten für das Verteidigungsressort aus, wie weit Österreichs Teilnahme an der europäischen Luftabwehr gehen darf. Eine einseitige Beistandspflicht zugunsten Österreichs könnte neutralitätsrechtlich zulässig sein.
Wien. Es ist die Gretchenfrage der österreichischen Sicherheitspolitik: Wo zieht das Neutralitätsrecht rote Linien? Die Völker- und Europarechtler Walter Obwexer und Stefan Griller haben dazu ein 20-seitiges Papier verfasst, das in diesen Tagen in den „Juristischen Blättern“ (Verlag Österreich) erscheint. Es liegt der „Presse“ vor und ist vor allem relevant, weil es sich im Kern um ein Gutachten für das Verteidigungsministerium aus dem Jahr 2022 handelt. Es ist damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Politik.