Sozialrecht

Sohn bekommt Geld, obwohl er Vater tötete

Der Oberste Gerichtshof gab dem Sohn recht. Denn der Gesetzgeber habe „sich bewusst dazu entschieden, an subjektiv nicht vorwerfbare Handlungen (auch) keine sozialrechtlichen Sanktionen zu knüpfen, und nimmt dabei selbst gravierende Fälle wie den vorliegenden in Kauf.“
Der Oberste Gerichtshof gab dem Sohn recht. Denn der Gesetzgeber habe „sich bewusst dazu entschieden, an subjektiv nicht vorwerfbare Handlungen (auch) keine sozialrechtlichen Sanktionen zu knüpfen, und nimmt dabei selbst gravierende Fälle wie den vorliegenden in Kauf.“(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Da er seinen Vater während des Zustechens für den Teufel hielt, hat der Sohn ein Recht auf Waisenpension.

Wien. Mit 15 Jahren waren bei ihm die ersten Symptome aufgetreten. Cannabis-Konsum begünstigte seine psychische Erkrankung. Mit Ende 20 brachte der junge Mann dann seinen Vater in Wien um. Der Täter wurde angeklagt und landete in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Nun aber trat der Täter selbst als Kläger auf. Er forderte von der Pensionsversicherungsanstalt eine Waisenpension ein, da sein Vater ja tot sei. Aber hat man ein Recht auf diese Sozialleistung, wenn man selbst den betroffenen Elternteil umgebracht hat? Die Gerichtsinstanzen sollten dazu unterschiedlicher Meinung sein, bevor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Sache entschied.

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