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Vorarlberg bekommt Verordnung zum Abschuss von Wölfen

In mehreren anderen Bundesländern gibt es bereits ähnliche Verordnungen.
In mehreren anderen Bundesländern gibt es bereits ähnliche Verordnungen.APA / AFP / Valery Hache
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Die neue Regelung sieht vor, dass, wenn ein Wolf ein Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt oder Nutztiere reißt, getötet werden darf.

Wölfe, die Nutztiere reißen oder in Siedlungsgebieten auftreten, sollen in Vorarlberg künftig auf Grundlage einer Verordnung rasch geschossen werden können. Das wurde am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages beschlossen. Basis dafür soll eine Änderung des Jagd- und Naturschutzgesetzes durch den Landtag kommende Woche sein, teilte ÖVP-Landwirtschaftssprecher Bernhard Feuerstein in einer Aussendung mit.

„Die neue Regelung für Vorarlberg sieht vor: Wenn ein Wolf Nutztiere reißt oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, weil er etwa im Ortsgebiet unterwegs ist, dann soll es die Möglichkeit geben, diesen Wolf auf Grundlage einer Verordnung unkompliziert zu ‚entnehmen‘, also zu schießen“, erklärte Feuerstein. So könne beim Auftreten von Schad- und Problemwölfen schnell gehandelt werden. Entsprechende Gesetzesänderungen wurden von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie von Neos und SPÖ im Rechtsausschuss beschlossen. Bereits bestehende Herdenschutzmaßnahmen sollen außerdem intensiviert werden, beispielsweise mit der Förderung entsprechender Zäune und neuen Fortbildungsangeboten für Landwirte.

Landesrat Christian Gantner (ÖVP) hatte Anfang September angekündigt, „so rasch es geht“ eine Lösung im Verordnungsweg schaffen zu wollen, nachdem ein Entnahmebescheid für einen Wolf im hinteren Klostertal bzw. Silbertal (Bezirk Bludenz) vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden war. Die Umweltorganisationen WWF und Ökobüro hatten gegen ihn Beschwerde eingelegt. (APA)

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