Justiz

Entschädigung: Bis zu 3000 Euro für verurteilte Homosexuelle

Zadić nimmt für die Entschädigung von strafrechtlich verfolgten Homosexuellen insgesamt 33 Mio. Euro in die Hand.
Zadić nimmt für die Entschädigung von strafrechtlich verfolgten Homosexuellen insgesamt 33 Mio. Euro in die Hand. Unbekannt
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Für die LGBTIQ-Community wird eine jahrzehntelange Forderung umgesetzt: Justizministerin Zadić (Grüne) präsentierte am Montag Details zur Rehabilitierung und Entschädigung von Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung bis 2002 gesetzlich verfolgt wurden. Von SPÖ und Neos kommt Lob.

Über lange Zeit wurden in der Zweiten Republik homosexuelle Menschen strafrechtlich verfolgt, selbst wenn sexuelle Kontakte oder Beziehungen einvernehmlich erfolgten. Grundsätzlich wurde Homosexualität 1971 entkriminalisiert. Doch bis Anfang der 2000er Jahre stellten einige Paragrafen im Strafgesetz Verhalten unter Strafe, das bei heterosexuellen Menschen legal war. Erst 2002 kippte der VfGH den letzten dieser Paragrafen im Strafgesetz. Jene, die nach ihm verurteilt wurden, forderten lange Zeit Rehabilitierung und Entschädigung ein.

Diese bekommen sie nun: Eine entsprechende gesetzliche Regelung kündigte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) schon im Oktober an, am Montag ging sie auf Details bei einer Pressekonferenz ein. Demnach wird es je aufgehobenes Urteil eine Zahlung von 3000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1500 Euro.

Für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren gibt es zudem 500 Euro für die Betroffenen, und das unabhängig vom Verlauf, wie Zadić betonte. Sollten die Opfer der alten rechtlichen Regelung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sein, bekommen diese noch einmal 1500 Euro anerkannt. Insgesamt stehen für die Entschädigungszahlungen 33 Mio. Euro zur Verfügung.

11.000 Betroffene

Betroffen sein sollen rund 11.000 Personen. Aktiv wird das Justizministerium jedoch nicht an die Betroffenen herantreten. Stattdessen müssen sich Opfer an die Landesgerichte oder an das Ministerium selbst wenden. Dazu soll es ausreichend Informationen auf der Website des Ministeriums geben. „Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden“, betonte die Ministerin, die von einem der „dunkelsten, aber auch traurigsten Kapitel in Österreich“ sprach.

„Endlich übernimmt unsere Republik Verantwortung für das Unrecht, das sie tausenden Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung angetan hat“, freute sich SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner am Montag über die Ankündigung. „Neben der Gratulation an „allen Aktivist*innen und Organisationen, die nicht locker gelassen und diesen Schritt ermöglicht haben“, wolle er auch „ganz bewusst der Justizministerin danken“. Solche Initiativen zeigten, „wo unsere Republik noch weit hinterherhinkt und was mit einer progressiven Mehrheit alles möglich wäre“.

Auch von den Neos kam Lob: „Die Entschädigung für die Strafverfolgung von Homosexuellen ist ein spätes, aber sehr wichtiges Signal für alle Opfer, die für ihre Liebe kriminalisiert worden sind“, wird Neos-LGBTIQ-Sprecher Yannick Shetty zitiert. Man sei aber 50 Jahre nach Ende des Totalverbots „noch lange nicht da angekommen, wo wir hinmöchten.“ Angesichts der „massiven Zunahme an Homophobie“, nicht nur aber auch unter Zuwanderern, müsse man jetzt „entschlossen und gemeinsam klar machen, dass wir das nicht akzeptieren und mit aller Kraft für eine offene und liberale Gesellschaft kämpfen.“  

(red.)

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