Prozessfortsetzung

Glatz-Kremsner muss zittern: „Nur“ Geldbuße oder doch Verurteilung?

Bettina Glatz-Kremsner, Bernhard Bonelli und Sebastian Kurz beim Prozessauftakt im Oktober.
Bettina Glatz-Kremsner, Bernhard Bonelli und Sebastian Kurz beim Prozessauftakt im Oktober. Reuters/Foeger
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Am Freitag wird der Kurz-Prozess fortgesetzt. Ex-ÖVP-Vizechefin Bettina Glatz-Kremsner hat Diversion bekommen, aber diese „wackelt“.

Der Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Kanzleramts-Kabinettschef Bernhard Bonelli wird am Freitag fortgesetzt. Ursprünglich sind ja drei Personen auf der Anklagebank gesessen; nämlich auch Ex-ÖVP-Vizechefin und Ex-Casinos-Austria-Direktorin Bettina Glatz-Kremsner. Diese bekam aber schon am ersten Prozesstag (18. Oktober) eine Diversion statt einer Verurteilung. Ob es dabei bleibt, ist fraglich.

Eine Diversion, also der Rücktritt von der Verfolgung gegen Zahlung einer Geldbuße oder etwa gegen Erbringung gemeinnütziger Leistungen, kann prinzipiell von der Anklagebehörde veranlasst werden. Bei Glatz-Kremsner, die sowohl vor Ermittlern der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als auch vor dem Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt haben soll, hatte die WKStA (sie vertritt die Anklage) gleich bei Prozessbeginn erklärt, dass es keine Diversion geben könne. Das war die schlechte Nachricht für Glatz-Kremsner.

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