Wohnrecht

Wohnungseigentum: Wenn ein Umbau zur Haftungsfalle wird

Wurde die Wohnung nachträglich umgebaut? Das kann für Käufer ein Risiko bedeuten.
Wurde die Wohnung nachträglich umgebaut? Das kann für Käufer ein Risiko bedeuten. Getty/Katarzynabialasiewicz
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Unerlaubte bauliche Veränderungen können teuer werden – auch für einen späteren Käufer der Wohnung. Und das selbst dann, wenn er davon nichts geahnt hat.

Wien. Wer Wohnungseigentümer ist, darf seine Wohnung nicht nur nützen, sondern auch allein darüber verfügen – das steht so im Gesetz. Dieses Verfügungsrecht kann jedoch leicht überschätzt werden: Geht es um bauliche Veränderungen, braucht man in vielen Fällen die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer.

Man müsste also von allen die Unterschriften einsammeln. Das erweist sich oft als unüberwindliche Hürde, als Alternative bliebe dann höchstens der Weg zum Außerstreitrichter. Geht man jedoch den bequemeren Weg und nimmt einen als „wesentlich“ geltenden Umbau eigenmächtig vor, kann das doppelt teuer werden: Womöglich muss man ihn später auf eigene Kosten rückgängig machen.

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