Haushaltsabgabe

ORF Beitrag: Eine Frist, von der kaum einer etwas weiß

GEPA pictures / Chris Bauer
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Im Jänner kommt die Haushaltsabgabe. Doch noch hat sich nicht durchgesprochen, dass für all jene, die noch nie GIS-Gebühr bezahlt haben, im November eine Frist abläuft.

Der Umstieg auf die Haushaltsabgabe läuft auf Hochtouren. Aber im Hintergrund. Denn vieles läuft vollautomatisch. Doch all jene, die noch keine GIS-Gebühren entrichtet haben, müssen schnell sein. Ansonsten müssen sie ab 1. Jänner den Beitrag auf einmal bezahlen.

Künftig ist irrelevant, ob empfangsbereite Geräte vorhanden sind. Diese Lücke wird mit der Haushaltsabgabe endgültig geschlossen. 15,30 Euro im Monat kostet die Haushaltsabgabe, ohne Landesabgabe. In Tirol wird sie weiterhin eingehoben, in Wien ist sie Geschichte, ebenso in Niederösterreich, während in der Steiermark noch diskutiert wird. Der Betrag variiert pro Bundesland. In Tirol beträgt sie zusätzlich monatlich 3,26 Euro.

Doch der Reihe nach: Ab dem 1. Jänner sind die GIS-Gebühren wie wir sie kennen, passé. Die Haushaltsabgabe namens ORF-Beitrag löst sie ab. Für all jene, die bereits bei der GIS gemeldet waren „besteht kein Handlungsbedarf“. Die Daten für die Zahlungsvereinbarung werden automatisch übernommen. „Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht“, heißt es in der Aussendung.

Vorsicht bei Neuanmeldungen

Wer bislang aber noch keine Gebühren entrichtet hat, muss sich registrieren. Und das so schnell wie möglich. Dies ist über die Webseite orf.beitrag.at möglich. In der Aussendung heißt es dabei lediglich: „Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt“.

Wie so oft steckt der Teufel im Detail: Wer die Gebühr in Teilbeträgen (zwei Mal pro Jahr, 2-monatlich) entrichten möchte, muss dies noch im November erledigen. Ansonsten muss die volle Jahresgebühr von 183,60 (exkl. Landesabgabe) für 2024 zu Jahresanfang entrichtet werden.

Eingehoben wird der Beitrag künftig von der „ORF Beitrags Service GmbH“, bisher bekannt als GIS (Gebühren Info Service). Sie ist zudem laut ORF-Beitragsgesetz ermächtigt auf die Meldeadressen des ZMR (Zentrales Melderegister) zuzugreifen. Sind mehrere Personen hauptgemeldet, wird der Adressat für die Gebühren per Zufall ermittelt. Es kann aber nach Erhalt der Zahlungsaufforderung noch geändert werden.

Anzumelden ist jeder Haushalt, bei der mindestens eine Person hauptgemeldet ist. Beim Nebenwohnsitz wird keine weitere Gebühr verrechnet. (stein/mel)

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