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Verbotsgesetz wird verschärft

Im Justizausschuss konnte die notwendige Verfassungsmehrheit gesichert werden.
Im Justizausschuss konnte die notwendige Verfassungsmehrheit gesichert werden. APA / APA / Tobias Steinmaurer
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Die Verschärfung des Verbotsgesetzes kann wohl noch heuer beschlossen werden. Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Die Verschärfung des Verbotsgesetzes kann wohl noch heuer beschlossen werden. Im heutigen Justizausschuss stimmten der Novelle nicht nur die Koalitionsparteien sondern auch SPÖ und NEOS zu, womit die nötige Verfassungsmehrheit gesichert sein sollte. Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Das gilt etwa auch für Symbole der Hamas, der Grauen Wölfe und der PKK. Außerdem wird künftig jegliches - und nicht nur „gröbliches“ - Verharmlosen des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Gräuel strafbar sein. Ebenso wird mit der Verbotsgesetz-Novelle die Ahndung von im Ausland begangenen Delikten und das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert.

FPÖ lehnt Gesetzesnovelle ab

Die FPÖ begründete die Ablehnung der Gesetzesnovelle damit, dass diese aus ihrer Sicht in zwei Punkten überschießend sei, und zwar was den automatischen Amtsverlust für nach dem Verbotsgesetz verurteilte Beamte und den erleichterten Einzug von NS-Devotionalien betrifft. Diese können künftig auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer Straftat stehen.

Damit könnten auch Hochzeitsfotos des Großvaters in Soldatenuniform eingezogen werden, erklärte Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung. Bezüglich des Amtsverlusts von Beamten meinte der freiheitliche Abgeordnete: „Das heißt, ein verurteilter Sexualstraftäter, der einem Kind schweres, lebenslanges Leid zugefügt hat, oder jemand, der den Terror der Hamas gutheißt, darf weiterhin Beamter sein, ein nach dem Verbotsgesetz Verurteilter auch mit einer minimalen Strafe aber nicht.“

Von einer historischen Novelle sprach Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Die letzte inhaltlich bedeutende Reform des Verbotsgesetzes sei vor mehr als 30 Jahren erfolgt, betonte sie. Die SPÖ hatte mit ihrer Zustimmung ursprünglich zugewartet, weil sie die Möglichkeit der Diversion auch für Erwachsene skeptisch sah. Mit den nunmehr vorgesehenen gezielten Diversions-Programmen sei diesen Bedenken aber Rechnung getragen worden. Gezielte Programme für Beschuldigte würden in vielen Fällen weit mehr bringen als Haftstrafen, zumal in Gefängnissen die Gefahr einer weiteren Radikalisierung bestehe, befanden auch die NEOS. (APA)

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