Was uns Halt gibt

Herbert Kickl vor dem Kanzleramt? Kein Problem

Ist es bald wieder so weit? Herbert Kickl bei seiner Angelobung als Innenminister 2017.
Ist es bald wieder so weit? Herbert Kickl bei seiner Angelobung als Innenminister 2017.Georges Schneider
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Die Österreichische Bundesverfassung – das Rückgrat der Republik. Sie ist ein Checks-and-Balances-System in sich.

Blenden wir kurz zurück: Ibiza. Der Bundeskanzler, in dem Fall Sebastian Kurz, setzt einen Minister, in dem Fall Herbert Kickl, vor die Türe. Dessen Partei, die FPÖ, verlässt daraufhin die Regierung. Diese soll, um Experten erweitert, weiterregieren. Doch der Bundeskanzler und seine Minister werden wenig später vom Nationalrat ihres Amtes enthoben. Es kommt eine echte Expertenregierung. Der Bundespräsident hat hinter den Kulissen maßgeblich die Fäden dafür gezogen.

Ein Problem? Nicht wirklich. Die Bundesverfassung hält, was deren Verfasser festgeschrieben haben. In ihr ist für solche Eventualitäten vorgesorgt. Für nahezu jedes ­Problem gibt es eine Antwort. Der Bundespräsident sprach aus diesem Anlass sogar von der „Schönheit und Eleganz der Verfassung“.

Ein paar Wochen später im Jahre 2019 kam es dann zu Neuwahlen, und die Politik ging ihren gewohnten Weg. Es gab Wahlsieger und Wahlverlierer, Koalitionsverhandlungen und eine neue Regierung mit parlamentarischer Mehrheit. Und diese Regierung aus ÖVP und Grünen dürfte nun sogar bis zum Ende der Legislaturperiode durchdienen. Danach folgen wiederum Nationalratswahlen. Und danach legt die Verfassung auch einem möglichen „Volkskanzler“ Ketten an. Bildlich gesprochen.

Im Jahre 2020 feierte die Österreichische Bundesverfassung ihren 100. Geburtstag. Immer wieder gern zitiert werden deren Anfangssätze im Artikel 1: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Das bedeutet allerdings nicht, dass eins zu eins ein wie auch immer zu verstehender „Volkswille“ umgesetzt wird. Sondern es gibt eben Regeln und Grenzen, den Schutz von Minderheiten. Dies wird dann in den einzelnen Punkten der Verfassung geregelt. Sie ist gewissermaßen ein „Checks and Balances“-Programm in sich. Und diese Mechanismen der gegenseitigen Kontrolle funktionieren relativ einwandfrei.

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