Nachtclub

Martin Hos „Hidden Club“ muss schließen

Unternehmer Martin Ho
Unternehmer Martin HoClemens Fabry
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Der Nachtclub hatte 2021 in einem ehemaligen Drogeriemarkt in der Mariahilfer Straße eröffnet. Nun wurde der Genehmigungsbescheid aufgehoben.

Das Szenelokal „Hidden Club“ auf der Mariahilfer Straße muss – vorerst – schließen. Das hat am Sonntag jene Anwaltskanzlei bekannt gegeben, die Anrainer und Anrainerinnen im Rechtsstreit mit dem Club vertritt. Damit tritt ein, womit Juristen schon im Vorfeld gerechnet hatten.

Der Club von Unternehmer Martin Ho (zur Dots Gruppe zählen u. a. die gleichnamigen Sushi-Lokale) hatte 2021 in einem ehemaligen Drogeriemarkt eröffnet. Eine Betriebsbewilligung erhielt Ho vom Magistrat in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Anrainer haben darin keine Parteistellung und weniger Mitspracherechte. Der Unternehmer kann so schneller an die Genehmigung kommen. Voraussetzung ist, dass sich der Betrieb in einer Anlage mit einer Generalgenehmigung befindet. Das war beim Hidden Club der Fall.

Anrainer beschwerten sich

Manche Anrainer (vertreten durch Anwältin Fiona List) beschwerten sich aber beim Verwaltungsgericht Wien, dass der Club nicht im vereinfachten Verfahren hätte genehmigt werden dürfen. Die Disco bringe hohe Emissionen wie Lärm bis spät in die Nacht mit sich. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) war es hingegen unsachlich und gleichheitswidrig, dass den Nachbarn einer Anlage, die hohe Emissionen produziere, nur aufgrund des Vorliegens einer Generalgenehmigung gleich die Parteistellung entzogen werden könne. Es hob die Bestimmung in der Gewerbeordnung, die vereinfachte Genehmigungen ermöglicht, als verfassungswidrig auf. Ebenso wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

In Folge habe nun das Verwaltungsgericht Wien mit Entscheidung 5. 12. 2023 den Genehmigungsbescheid für den „Hidden Club“ aus 2021 aufgehoben, heißt es in der Aussendung von Rechtsanwätin Fiona List. „Der ‚Hidden Club‘ hat sofort und unverzüglich zuzusperren, da nunmehr keine Genehmigung mehr vorliegt. Darüber hinaus ist endlich ein rechtskonformes Genehmigungsverfahren unter Beziehung der betroffenen Nachbarn durchzuführen.“ Bis zur etwaigen Erteilung einer neuen Bewilligung muss der „Hidden Club“ demnach also schließen.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichts könnte indes über den Einzelfall bedeutend sein. Vereinfachte Verfahren kommen öfter vor, sagte Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, im Vorfeld im „Presse“-Gespräch. Den Betrieben könnten „längere und teurere Verfahren“ drohen, wenn Nachbarn stets Parteistellung hätten. Vorläufig können die Unternehmer aufatmen: Bis zum 30. Juni 2024 kann der Gesetzgeber an einer Reparatur der Regel arbeiten.

Dots Group: „Weiterführung wahrscheinlich“

Seitens der Dots Group hieß es am Montag, der Bescheid sei ihr bisher nur aus den Medien bekannt. Nach Zustellung werde er Überprüfung unterzogen, „um allfällige Rechtsmittel gegen den derzeit noch nicht rechtskräftigen Bescheid einzulegen und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Höchstinstanz anzurufen“.

Abgesehen davon habe man bereits vor dem ursprünglichen Genehmigungsverfahren „alle Unterlagen und Gutachten aufbereitet, die für einen positiven Bescheid erforderlich sind. Diese Unterlagen werden nun im Zuge eines neuen Genehmigungsverfahrens eingereicht, wodurch die Weiterführung des Betriebs wahrscheinlich ist“. Alle Unterlagen und Gutachten seien bereits durch die zuständigen Behörden überprüft und für ausreichend befunden worden. „Die damalige Genehmigung wurde durch die zuständige Behörde aufgrund einer Generalgenehmigung der Immobilie erteilt, wodurch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Norm angewandt wurde.“ Zur von den Anrainern beanstandeten Lärmbelästigung heißt es, es würden „sämtliche Maßnahmen umgesetzt“, um Belästigungen der Anrainer auf der meistfrequentierten Einkaufsstraße des Landes zu vermeiden. Der Club sei mit modernster Technik ausgestattet, um Lärmbelästigung zu verhindern. Externe Lärmschutzgutachten würden den umfassenden Schallschutz bestätigen.

Abgesehen davon spricht man von einer „Lex Dots“ – wobei man gleichzeitig betont, dass es sich um einen reinen Anlassfall zur Überprüfung der geltenden Norm gehandelt habe. Dass das vereinfachte Verfahren in der Gewerbeordnung rückwirkend aufgehoben wurde, habe zur Folge, „dass künftig unzählige Betriebe in Immobilien mit einer Generalgenehmigung – dies ist beispielsweise in Einkaufszentren der Fall – unter enormem bürokratischem Aufwand umfangreiche Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen.“ (tes/dab)

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