Kunst und Justiz

OGH-Urteil zu Erbrechtsstreit: Franz West wäre froh

„Parrhesia (Freedom of Speech)“ ist eine der vielen berühmten Skulpturen von Franz West. Sie entstand 2012, in seinem letzten Lebensjahr.
„Parrhesia (Freedom of Speech)“ ist eine der vielen berühmten Skulpturen von Franz West. Sie entstand 2012, in seinem letzten Lebensjahr.AFP
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Die Franz-West-Stiftung kann sich nun endlich dem Werk des Künstlers widmen: Der OGH hat den Streit um dessen Erbe beendet – und damit Jahre des Stillstands.

Als Franz West am 26. Juli 2012 in Wien starb, war er der weltweit einflussreichste zeitgenössische österreichische Künstler. Und er galt als einer der teuersten seiner Zeit, für seine Skulpturen wurden auf Auktionen Höchstpreise bezahlt. Das ist auch der Grund, weshalb schon kurz nach seinem Tod ein erbitterter Erbrechtsstreit um sein Vermögen entbrannt ist. Nun, mehr als elf Jahre später, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den kostspieligen Disput beendet. Mit Beschluss von 21. November 2023 wurde Wests Schwester zur Erbin bestimmt bzw. ihr Ehemann Werner Gutjahr als ihr Rechtsnachfolger. Denn Anne Gutjahr hat das Ende des Gerichtsverfahrens nicht mehr erlebt, sie ist im März 2021 gestorben.

Zuvor hatte sie jedoch verfügt, der Franz-West-Privatstiftung den gesamten künstlerischen Nachlass ihres Bruders zu übertragen, sollte der Erbstreit zu ihren Gunsten ausgehen. Damit entsprach sie dem Willen von West. Ihm war es nämlich wichtig, dass seine Kunst von seinem sonstigen Vermögen streng getrennt wird.

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