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„Wien stemmt das nicht mehr“: Wiederkehr fordert Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge

Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr
Vizebürgermeister Christoph WiederkehrAPA / Stefan Sachim
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Drei Jahre lang sollen Geflüchtete in dem Bundesland bleiben, wo sie Asyl bekommen haben – ausgenommen Berufstätige.

Wien. Wiens Bildungsstadtrat, Christoph Wiederkehr (Neos), fordert eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Menschen, deren Asylverfahren abgeschlossen wurde, sollen drei weitere Jahre in jenem Bundesland leben müssen, in dem das Verfahren durchgeführt worden ist. Eine Ausnahme bilden jene, die einen Job haben.

Damit soll eine Überlastung des Wiener Bildungssystems verhindert werden. Für neu eingetroffene Kinder, die noch nicht schulreif sind, werden Orientierungsgruppen eingeführt. Anlass für den Vorstoß des Wiener Stadtrats sind die laufenden Familienzusammenführungen, wie er im Interview mit der APA erläuterte. Allein seit Jänner seien 2500 zusätzliche Kinder und Jugendliche aufgenommen worden.

„Überfordert die Schulen“

„Das ist massiv gestiegen in den vergangenen Monaten und wird im nächsten Jahr auf einem sehr hohen Niveau bleiben. Wir gehen davon aus, dass wir pro Monat zirka 300 zusätzliche Kinder und Jugendliche haben werden, die einen Schulplatz benötigen“, sagte er. Das überfordere sowohl die Schulen als auch die Kinder und Jugendlichen.

In Wien ist nun geplant, Neuankömmlinge ab dem nächsten Semester anfangs in Orientierungsgruppen zu betreuen. Gedacht sind diese für Kinder, die noch nicht schulreif sind – von denen es zahlreiche gebe, wie Wiederkehr festhielt.

Zum Großteil handle es sich um syrische Kinder, die etwa jahrelang in türkischen Flüchtlingslagern aufhältig waren „und die noch nie eine Schule von innen gesehen haben“. Man sehe aktuell, dass junge Männer, die nach Wien gekommen sind, nun ihre Frauen mit oft mehreren Kindern nachholen.

„Nicht allein stemmen“

Es sei für die anderen Kinder, aber auch für die Schule oft nicht zumutbar, dass diese sofort eingeschult würden, befand er. Bei den Gruppen handle es sich um ein vorschulisches Angebot, um die Schulen zu entlasten. Rechtlich möglich ist laut Wiederkehr eine Rückstellung für ein halbes Jahr. Die Phase solle auch den Kindern selbst Orientierung bieten. Die Betreuung wird dezentral in Wien stattfinden, an mehreren Standorten, um dann den Übergang zur Schule zu ermöglichen, wie der Stadtrat ausführte.

„Wien kann diese Herausforderung aber nicht allein stemmen“, gab er zu bedenken. Die Bundeshauptstadt übererfülle die Quote in Sachen Grundversorgung. Zudem würden die meisten Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens sofort nach Wien kommen. „Und deshalb ist mein Ansatz und meine Forderung, dass es hier – ähnlich wie in Deutschland – eine Wohnsitzauflage gibt“, sagte der Neos-Politiker.

Verstoß: Keine Sozialleistungen

Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens beziehungsweise wenn subsidiärer Schutz gewährt wird, soll man in dem Bundesland wohnen müssen, in dem das Verfahren durchgeführt wurde, fordert Wiederkehr. Und er pocht auf eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung. Der Lebensmittelpunkt solle dort liegen, auch Sozial­leistungen sollten nurmehr in diesem Bundesland ausbezahlt werden. Sollte jemand die Pflicht umgehen, gibt es für ihn oder sie keine Leistungen mehr, so der Vorschlag des Vize-Bürgermeisters.

Berufstätige Menschen sollen nicht an die Auflage gebunden sein. „Wenn man einen Job findet, dann kann man sich natürlich auch innerhalb der ersten drei Jahre frei bewegen“, sagte Wiederkehr. Die Maßnahme sei nötig, um Wien zu entlasten und die kleinteilige und dezentrale Integration in ganz Österreich zu ermöglichen, sagte der Stadtrat. (APA)

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