Wien

Nicht-Wiener, die in der Stadt einen Zweitwohnsitz haben, müssen zahlen

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen für Wien: Stadtrat Peter Hanke
Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen für Wien: Stadtrat Peter HankeAPA/Georg Hochmuth
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Finanzstadtrat Peter Hanke schickt den Gesetzesentwurf am Donnerstag in die Begutachtung. Der Grundbetrag reicht von 300 bis 550 Euro jährlich. Teurer wird es ab der zweiten Wohnung. Ausnahmen gibt es für Studenten.

Personen, die in Wien über einen Zweitwohnsitz verfügen, müssen künftig eine Abgabe bezahlen - sofern sie nicht auch über einen Hauptwohnsitz in der Stadt verfügen. Der entsprechende Gesetzeswurf geht heute, Donnerstag, in Begutachtung, wie Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) mitteilte.

Der Beschluss soll im ersten Halbjahr nächsten Jahres erfolgen. Fällig wird die Gebühr dann Anfang 2025. Das Tarifsystem wird sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung orientieren. Die Abgabe wird für eine Wohnung einmal pro Jahr erhoben, und zwar unabhängig davon, wie viele Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Die jährlichen Grundbeträge werden gestaffelt. Bis 60 Quadratmeter werden 300 Euro fällig, bis 130 Quadratmeter 450 Euro. Für größere Objekte sind 550 Euro zu bezahlen.

Liste an Ausnahmen

Die Grundbeträge werden laut Rathaus durch verschiedene Zu- und Abschläge ergänzt, um auch verschiedene Lagen und Zustände zu berücksichtigen. Auch die Anzahl der Zweitwohnungen spielt bei der Berechnung eine Rolle. So ist etwa für jede zweite bzw. jede weitere Wohnung ein Zuschlag von 50 Prozent vorgesehen. Abschläge gibt es für Wohnungen ohne Stromversorgung. Auch Ausnahmen sind im Entwurf enthalten. Sie betreffen etwa Studierendenheime, Pflegewohnhäuser oder Wohnheime für Arbeiterinnen und Arbeiter.

Wiens Finanzstadtrat Hanke erläuterte, dass eine „Neubewertung“ des Abgabensystems angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtsituation notwendig gewesen sei, „um die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft zu erhalten“. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsabgabe sollen künftig unter anderem einen Beitrag zum Erhalt der städtischen Infrastruktur und dem Angebot im Kulturbereich leisten. Die Stadt hatte die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe gleichzeitig mit dem Verzicht auf Einhebung einer GIS-Landesabgabe im Zuge der Umstellung auf die ORF-Haushaltsabgabe bekanntgegeben.

NEOS-Budgetsprecher Markus Ornig hob hervor, dass die Gebühr die Wienerinnen und Wiener nicht zusätzlich belaste. „Wir haben gesehen, dass ähnliche Modelle bereits in anderen österreichischen Bundesländern umgesetzt wurden“, betonte er.

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