Entscheidung

Keine Handy-Abnahme ohne Richter mehr

Smartphones enthalten sensible Daten und dürfen künftig nicht mehr so leicht abgenommen werden.
Smartphones enthalten sensible Daten und dürfen künftig nicht mehr so leicht abgenommen werden.APA / AFP / Michaela Rehle
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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass ab spätestens 2025 striktere Regeln für Handy-Abnahmen gelten müssen. Höchstgericht ortet Verstoß gegen Datenschutz und Recht auf Privatleben.

Handy-Daten seien sehr sensibel. Dafür reiche es nicht aus, wenn die Ermittler eine Abnahme für geboten erachten, sondern ein Richter müsse diese genehmigen. Das erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am Dienstag bekanntgegebenen Entscheidung.

Der VfGH gab damit dem Antrag eines Kärntner Unternehmers statt, der sich gegen eine Handy-Abnahme gewehrt hatte. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Nur der Kärntner selbst könnte vorerst von dem VfGH-Erkenntnis (G 352/2021) profitieren. Aber sein Verfahren ist ohnedies mittlerweile eingestellt. Auf andere prominente Fälle, die auch insbesondere Politiker betrafen, hat die Entscheidung keine Auswirkung, weil die Betroffenen sich nicht diesbezüglich an den VfGH gewandt hatten.

Der VfGH setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis Anfang 2025, um neue Regeln für die Handy-Abnahmen zu schaffen. Bis dahin gilt die alte Regel (Handy-Abnahme auch ohne richterliche Genehmigung) grundsätzlich weiter. Der Gesetzgeber kann aber jederzeit schon früher neue Regeln erlassen.

ÖVP will möglichst rasch neue Regeln

Zumindest die ÖVP kann dies kaum erwarten. „Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis bestätigt, wofür ich seit Jahren kämpfe“, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. „Es ist unser gesetzlicher Auftrag dies umgehend zu korrigieren.“ 

„Ich begrüße, dass der Verfassungsgerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung die grundrechtlichen Fragen und Abwägungen bei Handysicherstellungen verfassungsrechtlich geklärt hat“, erklärte Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Man habe bereits im Vorfeld der Entscheidung intensive Gespräche mit den Strafverfolgungsbehörden zu dem Thema geführt: „Wir werden die Entscheidung jetzt im Ministerium genau analysieren und die neue Regelung zeitnah umsetzen.“

Der VfGH begründet die jetzige Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung mit einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und das Recht auf Privatleben. Und die Richter machen dem Gesetzgeber auch Vorgaben für eine Neuregelung.

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