Die bisherige Regel verstößt laut dem Verfassungsgerichtshof gegen Grundrechte. Politikern oder anderen Prominenten in alten Fällen nützt das nichts. Doch ab 2025 muss für alle ein neues Gesetz gelten.
Handy-Daten seien sehr sensibel. Daher reiche es nicht aus, wenn die Ermittler eine Abnahme für geboten erachten, sondern ein Richter müsse diese genehmigen. Das erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung. Der VfGH gab damit dem Antrag eines Kärntner Unternehmers statt, der sich gegen eine Handy-Abnahme gewehrt hatte. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Aber was bedeutet das VfGH-Erkenntnis für bereits erfolgte Handy-Abnahmen, insbesondere in prominenten Fällen? Und wie kann eine künftige Regelung für Smartphones aussehen?