Im Gegensatz zu den USA im Fall Trump entscheidet in Österreich vor der Wahl kein Gericht über die Zulassung eines Kandidaten. Dafür ist hierzulande gesetzlich klar geregelt, wer nicht bei einem Urnengang antreten kann.
Wer einen Eid auf die Verfassung geleistet hat, aber sich dann gegen sie verschwört, darf kein offizielles Amt mehr innehaben. Das sagt der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung. Und wegen Donald Trumps Rolle als Aufrührer beim Sturm auf das Kapitol im Jänner 2021 dürfe dieser nicht bei den republikanischen Vorwahlen in Colorado antreten, entschied der dortige Oberste Gerichtshof. Die Anwälte des früheren US-Präsidenten wollen sich nun an den Supreme Court in Washington wenden.
Anwälte braucht ebenso Ex-Kanzler Sebastian Kurz, der dieser Tage wegen falscher Beweisaussage vor Gericht steht. Auch ein politisches Comeback von ihm ist immer wieder Gegenstand von Spekulationen. Wie aber ist die Rechtslage hierzulande, wann kann man Kandidaten wegen eines früheren Fehlverhaltens ein Antreten bei Wahlen verwehren? Oder Politikern sogar ein bereits gewonnenes Amt wegnehmen?