Öffentlicher Dienst

Chinesische E-Autos für Österreich: Was hinter der Ausschreibung steckt

640 BYD-E-Autos könnten angeschafft werden
640 BYD-E-Autos könnten angeschafft werdenReuters / Issei Kato
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Da Österreich E-Autos aus China beschaffen könnte, will die Opposition eine neue Ausschreibung. Doch so einfach ist das nicht.

Die Opposition ist entrüstet. Die Idee, dass Mitarbeiter des öffentlichen Diensts demnächst unter anderem in chinesischen E-Autos durch das Land fahren bzw. chauffiert werden könnten, gefällt SPÖ und FPÖ so gar nicht, und auch die Produktionsgewerkschaft schreit auf. Nach einem entsprechenden Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“ ist von „Kurzsichtigkeit“ die Rede, von einer „Zerstörung des europäischen Automarkts“.

Hinter der ganzen Aufregung steht etwas, das den langweiligen Titel „Rahmenvereinbarung“ trägt. Eine solche hat die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) nach erfolgter Ausschreibung mit fünf Lieferanten abgeschlossen: Opel Austria, Porsche Austria, BMW Austria, der Hyundai Import Gesellschaft und eben auch der CCI Car Austria als Generalimporteur des chinesischen Autoherstellers BYD. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht, dass in den kommenden vier Jahren bis zu 640 E-Autos für den öffentlichen Dienst aus dem BYD-Portfolio nach Österreich geliefert werden können. Eine Abnahmeverpflichtung gibt es aber nicht. Die öffentlichen Stellen, z. B. die Länder und Gemeinden, können also selbst entscheiden, ob sie aus diesem Kontingent beschaffen wollen oder nicht.

Die fünf genannten Firmen waren in der Ausschreibung „Bestbieter“. Das heißt aber nicht unbedingt, dass sie die Fahrzeuge am billigsten nach Österreich verkaufen. „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium“, heißt es in der Ausschreibung explizit. Auch die BBG führt auf Nachfrage aus: „Neben den Preisen waren qualitative Kriterien (wie die Reichweite und die Anzahl der Serviceeinrichtungen) sowie externe Kosten (also die Kosten während der gesamten Nutzungsdauer) maßgeblich.“ Es komme am Ende jenes Angebot zum Zug, das formal keine unbehebbaren Mängel aufweist und die gegeneinander gewichteten Kriterien Preis und Qualität bestmöglich erfüllt. Heißt verkürzt: Es kann sich schlussendlich auch ein teureres, aber qualitativ höherwertiges Angebot durchsetzen.

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