Nationalrat

U-Ausschüsse starten am 11. Jänner mit konstituierenden Sitzungen

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird in beiden U-Ausschüssen den Vorsitz führen.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird in beiden U-Ausschüssen den Vorsitz führen.APA / APA / Georg Hochmuth
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Die Befragungen in den Ausschüssen zu Cofag und „Rot-Blauem Machtmissbrauch“ beginnen im März.

Die beiden formal vom Nationalrat im Dezember eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschüsse treffen sich kommenden Donnerstag (11. Jänner) zu ihren konstituierenden Sitzungen. Neben dem Beschluss des Arbeitsplans könnten bereits erste Ladungslisten vorgelegt und beschlossen werden. Über die Bühne gehen werden die Ausschüsse im neu sanierten Parlament im Erwin Schrödinger Lokal 1.

Die beiden Sitzungen wurden vorerst mit einer Stunde veranschlagt und sind nicht medienöffentlich. Auf der Tagesordnung steht etwa der bereits unter den fünf Fraktionen akkordierte Vorschlag für den Arbeitsplan, der nun formal beschlossen werden muss. Zudem könnten bereits die Ladungslisten vorgelegt und etwaige erste Ladungen auf den Weg gebracht werden.

Mit den Befragungen geht es dann freilich erst im März los. Die ersten Auskunftspersonen im „Cofag-Ausschuss“, der Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur näher beleuchten soll, können für den 6. und 7. März geladen werden. In der darauffolgenden Woche beginnt am 13. und 14. März der von der Volkspartei alleine getragene Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“, der die Regierungsbeteiligungen von SPÖ und FPÖ in der Zeit vom 11. Jänner 2007 bis zum 7. Jänner 2020 unter die Lupe nehmen will, mit der Befragung erster Zeugen. In weiterer Folge wird wochenweise gewechselt.

Sobotka führt Vorsitz

Beide Untersuchungsausschüsse bestehen jeweils aus 13 Mitgliedern exklusive des Vorsitzenden. Jeweils fünf Abgeordnete sind von der ÖVP, drei von der SPÖ, je zwei von FPÖ und Grünen sowie ein Mandatar bzw. eine Mandatarin von den Neos. Selbige Verteilung gilt für die 13 Ersatzmitglieder.

Den Vorsitz führt in beiden U-Ausschüssen gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Vertreten lassen kann er sich von der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) oder vom Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ). Sind alle drei verhindert, können zuvor bestimmte Abgeordnete den Vorsitz führen.

Als Verfahrensrichterin kommt in beiden U-Ausschüssen Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien zum Zug, die bereits im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss als stellvertretende Verfahrensrichterin fungierte. Als Stellvertreter zur Seite hat sie im „COFAG-Ausschuss“ Jugendrichterin Beate Matschnig, im Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ Verwaltungsrichter Wolfgang Köller.

Als Verfahrensanwalt wird Michael Kasper über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen wachen. Seine Stellvertreterin ist Barbara Schütz. (APA)

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