Gericht

Fall „Chorherr“ vor OGH

Das Wiener Heumarkt-Projekt findet sich in der Anklage, das Gericht fällte aber Freisprüche.
Das Wiener Heumarkt-Projekt findet sich in der Anklage, das Gericht fällte aber Freisprüche. EXPA, Michael Gruber
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In der Causa „Chorherr“ ist bei einigen An­ge­klag­ten das Höchstgericht am Zug, Investor Hemetsberger ging rechtskräftig frei.

Vor einem Jahr sprach das Straflandesgericht Wien den früheren Wiener Grünen-Politiker Christoph Chorherr und weitere neun Angeklagte von sämtlichen Korruptionsvorwürfen frei. Nun geht es für einige der Freigesprochenen in die nächste Runde.

Die Anklage hatte den zehn Beschuldigten – darunter die Unternehmer Michael Tojner (er initiierte etwa das Heumarkt-Projekt) und René Benko – vorgeworfen, sie hätten an einen wohltätigen, von Chorherr gegründeten Verein gespendet, weil sie dadurch bei städtischen Widmungsverfahren eine für sie günstige Sonderbehandlung erwarteten. Das Gericht fand dafür keine Anhaltspunkte. Allerdings: Die Freisprüche sind nur zum Teil rechtskräftig geworden.

Weil die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel gegen fünf der insgesamt zehn Freisprüche eingebracht hat, müssen unter anderem Chorherr und Tojner auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) warten. Bestätigt dieser die erste Instanz (der Richter hatte Chorherr attestiert, es habe keinerlei Befugnismissbrauch gegeben), so ist die Sache für die Angeklagten endgültig vom Tisch. Freilich könnte das Höchstgericht auch der Nichtigkeitsbeschwerde der WKStA folgen. Der Akt ist am 21. Dezember bei der Generalprokuratur, also der höchsten Staatsanwaltschaft der Republik, eingelangt. Deren Prüfung dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Hemetsberger freigesprochen

Die andere Hälfte der Angeklagten muss hingegen nicht mehr bangen. Darunter befindet sich, wie „Die Presse“ bereits am 5. November 2022 berichtete, der frühere Bank-Austria-Vorstand und Investor Wilhelm Hemetsberger. Bei ihm hatte die WKStA angenommen, er habe ein „mittelbares Interesse“ daran gehabt, dass bestimmte städtische Flächenwidmungen zustande kamen. Hemetsberger selbst hatte sich von Anfang an nicht schuldig bekannt. Und darauf verwiesen, dass er sich zwar für Hilfsprojekte des Chorherr-Vereins engagiert habe (der Verein schuf Bildungseinrichtungen in Südafrika) – mit Flächenwidmungen bzw. mit Chorherrs politischer Funktion als Planungssprecher der Wiener Grünen aber nichts zu tun gehabt habe. So spendete Hemetsberger bereits 2008 für das Südafrika-Projekt, als die Grünen noch gar in der Stadtregierung waren.

Das Erstgericht fand keine Hinweise auf eine Verbindung zwischen Spenden und der Amtsführung Chorherrs. Vor diesem Hintergrund zählte auch Hemetsberger im Jänner 2023 zu den Freigesprochenen. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Auch Benko muss nicht mehr zittern. Sein Freispruch hat ebenfalls „gehalten“. (red.)

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