Von Airbnb-Vermietungen erfährt bald das Finanzamt.
Steuern

Von Airbnb bis Willhaben: Plattformen müssen Nutzer melden

Verdient man über Plattformen Geld, weiß das bald auch das Finanzamt. Und stellt dann womöglich Fragen zu früheren Steuerjahren.

Schon wieder läuft ein Countdown: Bis 31. Jänner 2024 müssen Internetplattformen wie Airbnb erstmals die im Vorjahr erzielten Einkünfte ihrer Nutzerinnen und Nutzer melden. Umso wichtiger ist es, dass man diese dann auch selbst in die Steuererklärung aufnimmt.

Und wenn man das bisher nicht so genau genommen hat? Dann kommt womöglich bald Post vom Finanzamt. „Die Auswertung der Meldedaten beginnt vermutlich gleich nach dem Stichtag“, sagt Robert Rzeszut, Partner bei Deloitte Österreich, zur „Presse“. Daraus können sich dann auch Fragen zu früheren Jahren ergeben. Für eine strafbefreiende Selbstanzeige sei daher Eile geboten, sagt der Steuerexperte: Ist bereits ein Brief eingelangt, kann es dafür zu spät sein.

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