Anhörung

Josef Fritzl übersiedelt in „Normalhaft“

Josef Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - vor seiner Anhörung.
Josef Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - vor seiner Anhörung.APA / APA / Helmut Fohringer
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Eine generelle Entlassung hat das Landesgericht Krems abgelehnt. Einem Gutachten zufolge seien keine strafbaren Handlungen von Fritzl mehr zu erwarten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Das entschied das Landesgericht Krems nach einer Anhörung am Donnerstag. Verteidigerin Astrid Wagner zufolge ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug (keine psychiatrische Behandlung im Sinne des Maßnahmenvollzugs) auf zehn Jahre. Nachweisen muss Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie. Wagner sprach indes von einem „Teilerfolg“, ihr Mandant sei „sehr gerührt“.

Generelle Entlassung abgelehnt

Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.

Gestützt sein dürfte die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner. Sie attestiert Fritzl darin unter anderem, dass er aufgrund von Demenz nicht mehr unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung steht und damit die Voraussetzung für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug nicht mehr vorliegen.

„Denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat“

Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, „wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe.“ Generell dürfte Josef F. durchaus ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. „Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt“, erzählte die Verteidigerin.

Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Fritzl - der nun anders heißt - rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.

Großes Medieninteresse

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für ihren Mandanten, einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.

Astrid Wagner, Verteidigerin von Josef Fritzl, sprach nach der Anhörung zu den Medien.
Astrid Wagner, Verteidigerin von Josef Fritzl, sprach nach der Anhörung zu den Medien.APA / APA / Helmut Fohringer

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.

Begleitet wurde die an sich nicht öffentliche Anhörung am Landesgericht Krems von großem nationalem und internationalem Medieninteresse. Angereist waren u.a. auch Journalisten von „Bild“ aus Deutschland sowie von der britischen „The Sun“. Gerichtssprecher Ferdinand Schuster berichtete von zahlreichen Medienanfragen: „Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert.“ Dennoch sei es in Krems nicht der größte Andrang in den vergangenen zehn Jahren gewesen, verwies der Sprecher auf medial sehr gut besuchte Staatsverweigererprozesse am Landesgericht. (APA/red.)

Der Fall „Fritzl“

Der in Amstetten (NÖ) geborene Josef Fritzl (Jahrgang 1935) arbeitete für eine Betonbaufirma. 2008, als seine Taten aufflogen, ging er in die Kriminalgeschichte ein. Er hatte seine Tochter in einem selbstgebauten Verlies 24 Jahre gefangengehalten. Und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Drei Kinder holte er ans Tageslicht und gab sie als Findelkinder aus. Ein Kind starb in Gefangenschaft.

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