Nahost

Ein salomonischer Richterspruch in der Völkermord-Klage Südafrikas gegen Israel

In Rafah im Gazastreifen verfolgt eine palästinensische Familie die Verlesung des vorläufigen Urteils in Den Haag.
In Rafah im Gazastreifen verfolgt eine palästinensische Familie die Verlesung des vorläufigen Urteils in Den Haag. AFP
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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag mahnte einen besseren Schutz der Zivilisten im Gazastreifen an. Doch er verfügte kein Ende der Kampfhandlungen.

Am Ende durften sich alle ein wenig als Sieger fühlen – zugleich aber auch als Verlierer. Weder Israel noch Südafrika bekamen zu 100 Prozent recht im einstweiligen salomonischen Richterspruch des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur Völkermordanklage im Gaza-Krieg. Vor dem Friedenspalast, dem Sitz des UN-Gerichts in der niederländischen Regierungszentrale, hatten sich am Freitag vor allem propalästinensische Demonstranten eingefunden, unter anderem die neuerdings von der Klimaaktivistin zur Nahost-Aktivistin mutierte Greta Thunberg.

Der palästinensische Außenminister und Naledi Pandor, seine eigens in die Niederlande eingeflogene südafrikanische Kollegin, sahen sich moralisch bestätigt. Das Gericht unter Vorsitz der US-Amerikanerin Joan Donoghue hatte mit einem überwältigenden Votum den Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung angesichts einer „katastrophalen humanitären Lage“ und einer „Tragödie“ angemahnt. Es forderte Israel dazu auf, einen Völkermord zu verhüten. Und es wies den laut der Verteidigung „obszönen“ Einwand einer Völkermordklage ab. Südafrika habe „einige plausible“ Gründe vorgebracht. Nelson Mandela, der südafrikanische Säulenheilige, lächle in seinem Grab, sagte Ronald Lamola, der südafrikanische Justizminister in Pretoria.

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