Rechtsstreit

Klage um Triiiple-Türme erfolgreich

Wärmepumpe statt Fernwärme: die - umfehdete - Energieversorgung der Hochhaustürme am Donaukanal.
Wärmepumpe statt Fernwärme: die - umfehdete - Energieversorgung der Hochhaustürme am Donaukanal. Picturedesk / Hans Punz
  • Drucken

Immobilien. Eigentümer von Triiiple-Wohnungen haben wegen der Energieversorgung der Türme eine Soravia-Gesellschaft geklagt. Der Streit geht nun in die nächste Instanz.

Wien. Wegen der Energieversorgung der markanten Drillingstürme am Donaukanal (Triiiple) haben Bewohner eine „Turmrevolte“ ausgelöst. Und die zum Soravia-Konzern zählende SEM Anlagen GmBH geklagt. „Die Presse“ berichtete. Nun liegen erste Urteile vor. Und die geben den Klägern recht.

Geklagt haben die Eigentümer einer Wohnung des Turms Triple 1 und ein Wohnungseigentümer aus dem Turm Triple 2. Und zwar auf Unterlassung. Austragungsort war das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Die Kläger argumentieren, sie seien bezüglich Energieversorgung übergangen worden (insgesamt haben um die 150 Wohnungseigentümer dieselben Interessen wie die Kläger): Es könne nicht sein, dass aus der Triiiple-Wärmepumpe ein weiteres Hochhaus (Austro Tower) – ohne Zustimmung der Kläger – mit Wärme und Kälte versorgt würde.

Wärmepumpe statt Fernwärme

Ursprünglich (bei Wohnungsverkauf noch vor Baubeginn) war ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vorgesehen gewesen. Dies wurde den Käufern auch vertraglich zugesichert. Davon nahm der Bauträger (er steht im Einflussbereich des Soravia-Konzerns) Abstand. Er schloss einen Energieversorgungsvertrag mit der nunmehr beklagten Partei ab. Und diese errichtete eine Wärmepumpe, die mit Wasser aus dem Donaukanal arbeitet. Von diesem Vorgehen erfuhren die Wohnungskäufer erst, als die Sache (buchstäblich) unter Dach und Fach war.

Was danach kam, wird in einer Presseaussendung der Kläger so beschrieben: Es seien „weitere Überraschungen“ gefolgt. „So zeigte sich, dass der Soravia-Konzern mit der im Keller der Triiiple-Türme betriebenen und von den Wohnungseigentümern mitbezahlten Anlage auch den benachbarten Austro Tower mit Energie versorgt. Eine Zustimmung der Wohnungseigentümer wurde dafür ebenfalls nicht eingeholt, die entsprechenden Verträge wurden über die – ebenfalls zum Soravia-Konzern gehörende – Hausverwaltung IMA Immobilien Management GmbH einfach konzernintern abgeschlossen.“

Daher beschritten nun eben einzelne Wohnungseigentümer den Klagsweg, die erstinstanzlichen Urteile sind aber freilich wegweisend für andere Eigentümer. Hauptstoßrichtung der Klage: Die Mitversorgung des Austro Tower sei rechtswidrig.

Berufung angekündigt

Aus einem der beiden Urteile (diese liegen der „Presse“ vor): „Im Ergebnis haben die Kläger als Wohnungseigentümer der Beklagten nicht das Recht eingeräumt, allgemeine Teile ihrer Liegenschaft zur Versorgung der Nachbarliegenschaft mit Wärme und Kälte zu nutzen. Das Unterlassungsbegehren ist daher berechtigt.“

Dieses Unterlassungsurteil ist wohlgemerkt noch nicht rechtskräftig. Wenn es rechtskräftig wird, könnten wohl die Kläger dem Austro Tower (er beherbergt etwa die Austro Control) die Kälte- und Wärmeversorgung abdrehen. Seitens der Kläger-Anwälte Christian Kirner und Florian Knaipp heißt es, man sei weiterhin zu Vergleichsgesprächen bereit. Aber auch für weitere Klagen.

Bisher hat die beklagte Partei das Klagebegehren bestritten. Für das Vorgehen der SEM Anlagen GmbH liege die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer vor, weil die alternative Energieversorgungsanlage vertraglich mit allen Wohnungseigentümern vereinbart worden sei.

Soravia kündigte nun an, Berufung einzulegen. „Die erstinstanzliche Entscheidung im zivilrechtlichen Verfahren können wir bezüglich Rechtsstandpunkt und Begründung nicht nachvollziehen. Daher wird das Rechtsmittel der Berufung eingelegt“, erklärte der Immo-Konzern in einer Stellungnahme. Man lasse sich nicht von einigen wenigen Wohnungseigentümern unter Druck setzen. Gleichzeitig signalisierte Soravia Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung.

Laut den Wohnungseigentümern verrechnet die Soravia-Tochter SEM Anlagen GmbH den Bewohnern „deutlich überhöhte“ fixe, verbrauchsunabhängige Grundpreise. Soravia widerspricht: Der Grundpreis entspreche dem der Fernwärme Wien.

Gericht folgt den Klägern

Die Ansicht des Gerichts sieht aber, wie das zitierte Urteil zeigt, anders aus: „Es wurde über das Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer verfügt und dieses teilweise eingeschränkt. Es liegt daher eine Verfügungshandlung vor, die der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und daher auch der Kläger bedurft hätte.“ Deshalb gab das Gericht den Klägern recht.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.