Justiz

Urteil von US-Gericht könnte Elon Musk 56 Milliarden Dollar kosten

„Gründe niemals deine Firma im Bundesstaat Delaware“, schrieb Elon Musk auf X nach der Entscheidung des Gerichts.
„Gründe niemals deine Firma im Bundesstaat Delaware“, schrieb Elon Musk auf X nach der Entscheidung des Gerichts. IMAGO/SOPA Images
  • Drucken

Eine US-Richterin erklärte ein rund 56 Milliarden Dollar schweres Vergütungspaket zugunsten von Elon Musk für ungültig. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte das auch seine Position als reichster Mensch der Welt gefährden.

Der Unternehmer Elon Musk muss um sein rund 56 Milliarden Dollar schweres Vergütungspaket bangen, das er vor Jahren für seine Arbeit als Chef des Autobauers Tesla ausgehandelt hatte. Eine Richterin im US-Staat Delaware erklärte die Vereinbarung über das Paket am Dienstag für ungültig und sprach von einer „unfassbaren Summe“, die Musk damals zugestanden worden sei. Der Kläger Richard Tornetta habe daher ein Recht darauf, dass das Vergütungspaket wieder rückgängig gemacht werde.

Der Anwalt des Klägers sprach nach dem Urteil von einem „guten Tag für die Guten“. Musk kann gegen das Urteil allerdings Berufung beim Obersten Gerichtshof von Delaware einlegen. Nach dem Urteil schrieb er auf der Plattform X: „Gründe niemals deine Firma im Bundesstaat Delaware.“

Richterin Kathaleen McCormick vom Delaware Court of Chancery sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer „unfassbaren Summe des größten Vergütungsplans aller Zeiten“. Das Paket für Musk sei mit Abstand das größte, das jemals für eine Führungskraft abgeschlossen worden sei.

Vergünstigte Aktienoptionen

Die 56 Milliarden Dollar (51,74 Milliarden Euro) ergeben sich vor allem durch ein 2017 vereinbartes Paket an Aktienoptionen. Diese konnte Musk zu stark vergünstigten Preisen kaufen, weil er die in dem Vergütungspaket vereinbarten finanziellen und betrieblichen Ziele bei Tesla erreichte. Ein klassisches Gehalt bekam er nicht. Zum Zeitpunkt der Aushandlung des Pakets war Tesla an der Börse 50 Milliarden Dollar wert. Zwischenzeitlich kostete die Firma eine Billion Dollar, aktuell sind es rund 600 Milliarden.

Der Kläger Tornetta, ein Tesla-Aktionär, argumentierte vor Gericht, die vorgegebenen Ziele für Musk seien leicht zu erreichen gewesen. Es sei nicht einmal verlangt worden, dass Musk seine volle Arbeitskraft dem Autobauer widme. Dieser sei schon damals nur ein Teilzeit-Chef gewesen, da er zugleich die Weltraumraketenfirma SpaceX geführt habe. Musk kaufte später auch die Online-Plattform Twitter, die er dann in X umbenannte.

Musk unter Druck

Die Direktoren von Tesla erklärten während des Prozesses, man zahle Musk so viel, um sicherzustellen, dass einer der dynamischsten Unternehmer der Welt seine Aufmerksamkeit weiter dem Elektroautohersteller widme. Der ehemalige Tesla-Direktor Antonio Gracias nannte das Vergütungspaket „ein großartiges Geschäft für die Aktionäre“, weil es zum außerordentlichen Erfolg Teslas geführt habe.

Musk selbst hatte im November erklärt, zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Pakets im Jahr 2017 habe er es für äußerst unwahrscheinlich gehalten, dass die damals ums Überleben kämpfende Firma erfolgreich sein werde. Er habe sich damals auch voll und ganz auf Tesla konzentriert und keineswegs die Konditionen seiner Bezahlung diktiert.

Hoher Verlust

Sollte das Urteil Bestand haben und Musks Vergütungsplan gestrichen werden, würde er Optionen auf 303 Millionen Tesla-Aktien verlieren, was fast 10 Prozent des Unternehmens entspricht. Damit läge sein Anteil bei 13 Prozent - weit unter seinem Ziel von 25 Prozent.

Dies könnte auch Musks Position als reichster Mensch der Welt gefährden, der laut Forbes zu Beginn dieses Jahres ein Vermögen von 251 Milliarden Dollar besaß. Bernard Arnault, Chef der Luxusgütermarke LVMH, steht laut Forbes mit einem persönlichen Vermögen von 201 Milliarden Dollar auf Platz zwei der Liste, wie das „Wall Street Journal“ vorrechnet. (APA/Reuters/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.