Filmfestival

Iranische Filmemacher dürfen nicht zur Berlinale reisen

Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha sind zum zweiten Mal im Wettbewerb der Berlinale vertreten.
Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha sind zum zweiten Mal im Wettbewerb der Berlinale vertreten.Michaela Rihova
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Die Berlinale fordert Reisefreiheit für die Filmemacher Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha. Das iranische Regime hat ihre Pässe konfisziert.

Ihre Gesichter sind bei der Berlinale keine unbekannten: Die Filmemacherin Maryam Moghaddam und der Filmemacher Behtash
Sanaeeha – die beiden sind sowohl ein etabliertes Regie-Duo als auch Eheleute – sind mit ihrem neuen Film „Keyke mahboobe man“ („My Favourite Cake“) heuer bereits zum zweiten Mal in den Wettbewerb des renommierten Filmfestivals geladen. Ob sie selbst an der Berlinale teilnehmen können, ist aber noch offen: Gegen die beiden wurde ein Reiseverbot nach Berlin verhängt, teilte die Berlinale am Donnerstag mit.

Das Festival fordert nun Meinungs- und Reisefreiheit für die beiden. Ihre Pässe seien konfisziert worden, ihnen drohe wegen ihrer Arbeit als Künstler ein Gerichtsverfahren. Das Leitungsduo des Festivals reagierte bestürzt: „Wir fordern die iranischen Behörden auf, die Pässe zurückzugeben und alle Beschränkungen aufzuheben, die Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha daran hindern, im Februar nach Berlin zu reisen“, sagten Carlo Chatrian und Mariette Rissenbeek laut einer Mitteilung.

Das Drama „Keyke mahboobe man“ („My Favourite Cake“) dreht sich um eine Frau in der iranischen Hauptstadt Teheran, die ihren Wünschen entgegen den Erwartungen der Gesellschaft nachgehen möchte. Moghaddam und Sanaeeha hatten bereits 2021 ihren Film „Ballad of a White Cow“ im Wettbewerb der Berlinale gezeigt. In diesem Jahr soll sie am 15. Februar starten.

Repressionen gegen Filmemacher

Erst im November 2023 war die berühmte iranische Schauspielerin Hanieh Tavassoli von einem Gericht zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Tavassoli und weitere Kolleginnen gerieten im Zuge der Protestwelle im Herbst 2022 ins Fadenkreuz der Justiz, da sie sich mit der Frauenbewegung solidarisiert hatten. Ihnen wurde seitdem neben kurzfristigen Inhaftierungen auch ein Arbeitsverbot durch das Kultusministerium verhängt.

Auslöser der Proteste war der Tod der jungen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022. Sie war von der Sittenpolizei verhaftet worden, weil unter ihrem Kopftuch ein paar Haarsträhnen zu sehen waren. Sie starb in Polizeigewahrsam.

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