Gefängnis

Wird Gefängnisausbruch künftig strafbar?

Von der Justizanstalt Josefstadt war der U-Häftling ins Spital geführt worden.
Von der Justizanstalt Josefstadt war der U-Häftling ins Spital geführt worden. M. Pauty
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Mehrere Gefängnisinsassen liefen zuletzt weg, vor Gericht müssen sie aber deswegen nicht. Die ÖVP prüft, ob man einen neuen Tatbestand braucht.

Es kursiert bereits der Witz, dass Wien in Freilassing umbenannt werden soll. Faktum ist, dass mehreren Häftlingen zuletzt in der Hauptstadt und im benachbarten Niederösterreich die Flucht gelang. Vergangene Woche entkam ein mutmaßlicher Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat bei einem Spitalsbesuch. Der vorbestrafte U-Häftling wurde wieder gefasst, so wie es in vier von fünf Fällen auch bei den im Herbst entlaufenen Häftlingen der Fall war. Aber sind die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und die Sanktionen, die flüchtende Gefängnisinsassen fürchten müssen, ausreichend?

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