Der Verfassungsgerichtshof hegt Bedenken gegen einen beliebigen Studienabschluss als Befähigungsnachweis. Dem Beschwerdeführer dürfte das aber nichts bringen.
Wien. Es dürfte nicht allzu vielen Akademikerinnen und Akademikern bekannt sein: Wer ein Universitätsstudium absolviert oder einen Mastergrad nach einem Universitätslehrgang erhalten hat, hat damit automatisch die Befähigung, das Gastgewerbe auszuüben. Die Lebensplanung sollte man mit diesem Wissen aber eher nicht – oder sehr schnell – neu ausrichten: Dieser Zugang zur Gewerbeberechtigung dürfte in absehbarer Zeit versperrt werden.