Höchstgericht

Wirt-Lizenz für alle Akademiker droht zu fallen

Im Gastgewerbe in der Betriebsart „Kaffee Restaurant“ darf man auch Bier zapfen.
Im Gastgewerbe in der Betriebsart „Kaffee Restaurant“ darf man auch Bier zapfen. IMAGO/Addictive Stock
  • Drucken

Der Verfassungsgerichtshof hegt Bedenken gegen einen beliebigen Studienabschluss als Befähigungsnachweis. Dem Beschwerdeführer dürfte das aber nichts bringen.

Wien. Es dürfte nicht allzu vielen Akademikerinnen und Akademikern bekannt sein: Wer ein Universitätsstudium absolviert oder einen Mastergrad nach einem Universitätslehrgang erhalten hat, hat damit automatisch die Befähigung, das Gastgewerbe auszuüben. Die Lebensplanung sollte man mit diesem Wissen aber eher nicht – oder sehr schnell – neu ausrichten: Dieser Zugang zur Gewerbeberechtigung dürfte in absehbarer Zeit versperrt werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.